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Gemeinde sucht Schiedspersonen

Pressemeldung vom 09.03.2023

Eine Situation, die viele sicherlich kennen: Streitigkeiten im privaten Umfeld, bei denen beide Parteien nicht zu einer gemeinsamen Lösung finden. Oft landen derartige Auseinandersetzungen vor Gericht. Die Ressourcen der Gerichte und auch der Polizei werden so durch Verfahren in Anspruch genommen, die oft auch ohne diese letzte Instanz gelöst werden könnten. Hier kommen die sogenannten Schiedspersonen ins Spiel: Ehrenamtliche Schiedsfrauen und -männer helfen dabei, Polizei und Gerichte zu entlasten, indem sie Konflikte schnell und kostengünstig lösen.

Auch in Niederkrüchten helfen Schiedspersonen so bei der Konfliktlösung. Sie werden vom Rat der Gemeinde gewählt und vom Amtsgericht vereidigt. Schiedspersonen werden beispielsweise bei Nachbarschaftskonflikten, Beleidigungen oder Bedrohungen tätig. Sie vermitteln in ruhiger und entspannter Atmosphäre, hören nicht wertend zu und richten nicht selbst.

Die Gemeinde Niederkrüchten sucht aktuell eine neue Schiedsperson sowie eine Stellvertreterin beziehungsweise einen Stellvertreter. Für die Ausübung des Schiedsamtes sind insbesondere soziale Kompetenz, eine für das Amt geeignete Persönlichkeit und die Fähigkeiten zuhören zu können, auszugleichen und zu vermitteln, von hoher Bedeutung. Schiedsperson kann nicht sein, wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt und / oder unter Betreuung steht. Eine Schiedsperson soll mindestens 25 Jahre und nicht älter als 75 Jahre sein und in der Gemeinde Niederkrüchten ihren Wohnsitz haben. Sie soll frei über ihr Vermögen ohne gerichtliche Anordnung verfügen dürfen. Die Amtsperiode dieses Ehrenamtes dauert fünf Jahre. Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund sind ausdrücklich erwünscht.

Wer sich für das Ehrenamt einer Schiedsperson oder einer stellvertretenden Schiedsperson interessiert, kann seine schriftliche Bewerbung unter Angabe des vollständigen Namens, der Anschrift, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie unter Beifügung eines Lebenslaufs bis zum 17. April 2023 an die Gemeinde Niederkrüchten, Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice, Frau Breuer, Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten schicken.

Bei Fragen steht Ihnen Frau Breuer, Tel. 02163 / 980 202, E-Mail nadine.breuer@niederkruechten.de, gern zur Verfügung.