Ausweispflicht
Deutsche im Sinne des Artikels 116 (1) des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Pass nach § 1 (2) des Passgesetzes besitzen. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Bürgerservice.
Bei Grenzübertritt muss sich jede Person ausweisen können.
Einreisebestimmungen und Einreisehinweise finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.