Inhalt

Rechtsgrundlagen

Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie die wichtigsten Rechtsgrundlagen zum Thema Wahlen zusammengestellt.

  • Europawahl
  • Bundestagswahl
  • Landtagswahl
  • Allgemeine Kommunalwahlen und Direktwahlen
Europawahl
  • Europawahlgesetz (EuWG)
    Das EuWG enthält nähere Vorschriften zum Verfahren bei Europawahlen, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.
  • Bundeswahlgesetz (BWG)
    Für die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament gelten außerdem gemäß Paragraph 4 EuWG bestimmten Vorschriften des Bundeswahlgesetzes in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
  • Europawahlordnung (EuWO)
    Zur Durchführung des EuWG hat das Bundesministerium des Innern aufgrund der Ermächtigung des Paragraph 25 Abs. 2 EuWG die EuWO erlassen, die die Vorgaben des EuWG konkretisiert. Die EuWO enthält insbesondere Regelungen über die Bestellung und die Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.
  • bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament.
Bundestagswahl
  • Artikel 38 und 39 des Grundgesetzes
    Diese Vorschriften legen die Grundsätze für die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sowie für den Zusammentritt und die Wahlperiode des Deutschen Bundestages fest.
  • Bundeswahlgesetz (BWG)
    Das BWG regelt unter anderem das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht, die Wählbarkeit, die Vorbereitung der Wahl, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.
  • Bundeswahlordnung (BWO)
    Zur Durchführung des BWG hat das Bundesministerium des Innern aufgrund der Ermächtigung des Paragraph 52 BWG die BWO erlassen, die die Vorgaben des BWG konkretisiert. Die Anlagen zur Bundeswahlordnung enthalten Muster aller in der BWO genannten Formblätter, Vordrucke, Wahlvorschläge und Stimmzettel.
Landtagswahl
  • Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen
    In der Landesverfassung sind die Grundsätze für die Wahl der Abgeordneten des Landtages sowie für dessen Zusammentritt und die Wahlperiode festgeschrieben.
  • Landeswahlgesetz (LWahlG)
    Das LWahlG enthält Vorschriften zum Verfahren bei den Landtagswahlen, insbesondere über das Wahlsystem, die Wahlorgane, das Wahlrecht und die Wählbarkeit, die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses.
  • Landeswahlordnung (LWahlO)
    Zur Durchführung des LWahlG hat das Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen aufgrund der Ermächtigung des Paragraph 46 LWahlG die LWahlO erlassen, die die Vorgabe des LWahlG konkretisiert. Die LWahlO enthält insbesondere Regelungen über die Bestellung und Tätigkeit der Wahlorgane, die einzelnen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Wählerverzeichnis, die Zulassung von Wahlvorschlägen und die Briefwahl.
Allgemeine Kommunalwahlen und Direktwahlen
  • Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen
    Hier sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen festgelegt.
  • Gemeindeordnung und Kreisordnung
    Diese Vorschriften bilden die wesentlichen kommunalverfassungsrechtlichen Grundlagen für die Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen.
  • Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
    Im Kommunalwahlgesetz sind die Regelungen für die Durchführung der Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage, der Bürgermeister und Landräte sowie der Bezirksvertretungen in den kreisfreien Städten enthalten.
  • Kommunalwahlordnung (KWahlO)
    Die Kommunalwahlordnung ergänzt die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes.
  • Gesetz über die politischen Parteien (Parteiengesetz)
    Das Parteiengesetz enthält die bundesgesetzlichen Regelungen des Parteienrechts, insbesondere über die Stellung und Aufgaben der Parteien, den Begriff der Partei, die Namensgebung und innere Ordnung der Parteien sowie über Grundsätze und Umfang der staatlichen Finanzierung
  • Strafgesetzbuch
    Im Strafgesetzbuch sind Regelungen hinsichtlich des Verlustes der Wahlberechtigung sowie Strafvorschriften bei Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften enthalten.
  • Meldegesetz NRW
    Mit dem Wahlrecht sind melderechtliche Fragen wie der Begriff der Hauptwohnung sowie die Zulässigkeit von Melderegisterauskünften verknüpft.
  • Runderlass:Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen
    Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften ist grundsätzlich verboten. Für Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide wurden hiervon durch einen Runderlass des Verkehrs- und des Innenministeriums Ausnahmen zugelassen.