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Kinderreisepass

Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren besteht im Inland keine Personalausweis- oder Passpflicht. Deutsche, die über eine Auslandsgrenze ein- oder ausreisen sind unabhängig vom Alter grundsätzlich verpflichtet, ein gültiges Ausweismittel zu besitzen. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr wird in der Regel ein Kinderreisepass ausgestellt.

Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses beträgt ein Jahr, höchstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

Ein Kinderreisepass kann nur ein mal verlängert werden, danach muss ein neuer Pass ausgestellt werden. Das ist bis zum 12. Lebensjahr möglich.

Einen Kinderreisepass beantragen Sie persönlich und zusammen mit Ihrem Kind im Bürgerservice der Gemeinde Niederkrüchten. Eine persönliche Vorsprache mit mindestens einem Sorgeberechtigten ist zwingend erforderlich

Die Ausstellung erfolgt in der Regel sofort beim Bürgerservice.

Unser besonderer Service für Deutsche die im Ausland leben

Der Bürgerservice stellt unter bestimmten Voraussetzungen auch Ausweisdokumente für Deutsche aus, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Informationen über die genauen Voraussetzungen, Gebühren und die benötigten Unterlagen erfragen Sie bitte vorab telefonisch beim Bürgerservice.

Voraussetzungen

Anträge auf einen Kinderreisepass können stellen:

  • Sorgeberechtigte Elternteile von Kindern, wenn:
    • das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit hat und
    • jünger als 12 Jahre alt ist

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.

Hinweis:
Steht der Familienname Ihres Kindes nach der Geburt noch nicht fest, kann kein Kinderreisepass ausgestellt werden. Davon ausgenommen sind Fälle, in denen im Geburtenregister ein Familienname eingetragen ist, ergänzt um den zusätzlichen Eintrag Familiennamensführung nicht nachgewiesen.

Benötigte Unterlagen

  • Ihren bisherigen Reisepass oder Personalausweis, ggf. Kinderreisepass
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (bis zu 3 Monate alt)
  • Geburtsurkunde
  • Einverständnis aller Sorgeberechtigten (bei Beantragung für Minderjährige)

Gebührenrahmen

Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00€

Verlängerung des Kinderreisepasses: 6,00€

Fristen

Ein Kinderreisepass ist maximal 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes.

Hinweis: Eine mehrmalige Verlängerung der Gültigkeitsdauer jeweils um ein Jahr, längstens bis zum 12. Geburtstag Ihres Kindes, ist möglich.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Besonderheiten

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder z. B. in die USA kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

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