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Sterbefallanzeige

Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten, in dessen Bezirk er gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

In der Regel erstattet ein von Ihnen beauftragtes Bestattungsunternehmen die Anzeige und nimmt auch die sonstigen mit einer Bestattung verbundenen Aufgaben wahr. Sie können den Sterbefall selbstverständlich auch persönlich beim Standesamt anzeigen.
Um diese Aufgabe zu erleichtern, steht Ihnen das nebenstehende Formular zur Verfügung.

Benötigte Unterlagen

  • ärztliche Todesbescheinigung (Totenschein)
  • Sterbefall des Alten- und Pflegeheimes, wenn der Tod dort eingetreten ist
  • bei Ledigen: Die Ehe- oder Heiratsurkunde
  • bei Verheirateten: Die Ehe- oder Heiratsurkunde
  • bei Verwitweten oder Geschiedenen: Den Nachweis der Eheauflösung durch Sterbeurkunde des Ehegatten bzw. Scheidungsurteil oder Heiratsurkunde mit Auflösungsvermerk

Prozess

Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt folgendermaßen:

  • Als anzeigepflichtige Person zeigen Sie den Sterbefall mündlich an.
  • Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie andere Einrichtungen zeigen den Sterbefall schriftlich an.
  • Wenn Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt haben, zeigt dieses den Sterbefall schriftlich für Sie an.
  • Sie reichen die benötigten Unterlagen ein.

Gebührenrahmen

Sterbeurkunde: 10,00€

jede weitere Urkunde: 5,00€

Fristen

Der Sterbefall muss angezeigt werden bis: spätestens am 3. auf den Tod folgenden Werktag.