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Bauleitplanung

Bauleitplan der Gemeinde Niederkrüchten

Zur Bauleitplanung gehört der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan, sowie der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.
Bauleitpläne werden vom Rat der Gemeinde in einem vorgeschriebenen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben. In diesem Verfahren findet grundsätzlich eine Beteiligung von Behörden, von sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit statt.

Aktuelle Planverfahren

Hier haben Sie die Möglichkeit, sich über laufende Planverfahren der Gemeinde Niederkrüchten zu informieren. Innerhalb bestimmter Fristen können Anregungen vorgebracht werden. Bitte beachten Sie die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Kreises Viersen.

Die aktuellen Planverfahren finden sie HIER.

Rechtskräftige Flächennutzungsplanänderungen

Der Flächennutzungsplan stellt die angestrebte Nutzung aller Flächen im Gemeindegebiet dar. Er bereitet die künftige Entwicklung des Gemeindegebietes vor, ohne dass er selbst Baurecht schafft. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Niederkrüchten ist seit 1981 rechtswirksam. Durch eine Reihe bereits abgeschlossener Änderungsverfahren wird er an aktuelle Entwicklungen angepasst.
Der Flächennutzungsplan ist die Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Sie können den Flächennutzungsplan einschließlich der Änderungen über den nebenstehenden Link abrufen.
Eine Anwendungshilfe zum Abruf einer Flächennutzungsplanänderung im Geoportal finden Sie unter den Downloads

Weiterführende Informationen zu Flächennutzungsplänen, die nach der Änderung des Baugesetzbuches vom 03.11.2017 an dieser Stelle allgemein zugänglich gemacht wurden, finden Sie HIER.

Rechtskräftige Bebauungspläne

Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan. Er regelt verbindlich die Art der zulässigen Nutzung (Wohnen, Gewerbe, Einzelhandel) sowie Größe und Gestaltung von Gebäuden (Höhe, Platzierung auf dem Grundstück). Weitere Festsetzungen z.B. zur Grundstücksbegrünung können enthalten sein.

Sie können Bebauungspläne einschließlich der Änderungen über den nebenstehenden Link abrufen.
Eine Anwendungshilfe um Abruf eines Bebauungsplanes im Geoportal finden Sie unter den Downloads

Weiterführende Informationen zu Bebauungsplänen, die nach der Änderung des Baugesetzbuches vom 03.11.2017 an dieser Stelle allgemein zugänglich gemacht wurden, finden Sie HIER.

Zu den einzelnen Bebauungsplänen gibt es teilweise ergänzende Gestaltungssatzungen. Diese finden Sie HIER.

Rechtskräftige städtebauliche Satzungen

Innen- und Außenbereichssatzung

  • Neben dem Bebauungsplan gibt es Innen- und Außenbereichssatzungen. Diese stellen eine Art Planersatz dar und regeln ebenso wie ein Bebauungsplan die Nutzung von Grundstücken.

Gestaltungssatzung

  • Die Landesbauordnung ermächtigt die Gemeinden, in einer Satzung so genannte "örtliche Bauvorschriften" zu erlassen, die gestalterische Anforderungen an bauliche Anlagen enthalten können (z.B. zur Dachform).

Vorkaufsrechtssatzung

  • Die Gemeinde kann über ein allgemeines gesetzliches Vorkaufsrecht hinaus, durch Satzung ein Vorkaufsrecht an bestimmten Grundstücken erlangen.

Sie können die Satzungen einschließlich der Änderungen über nebenstehenden Link abrufen.

Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes

Am 20. November 2023 beginnt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung des Eisenbahn-Bundesamtes zur Lärmaktionsplanung an Schienenwegen des Bundes der Runde 4. Das Eisenbahn-Bundesamt hat den Lärmaktionsplan an Schienenwegen des Bundes zunächst als Entwurf veröffentlicht. Bis zum 2. Januar 2024 besteht nun die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren zu geben. Hierzu haben wir erneut eine Beteiligungsmöglichkeit auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de freigeschaltet.

Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 konnten die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenlärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort konnten die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet vom 20. November 2023 bis zum 2. Januar 2024 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Lärmaktionsplan-Entwurf bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.

Auf der Beteiligungsplattform www.laermaktionsplanung-schiene.de können sich Bürgerinnen und Bürger auch für den Newsletter anmelden, mit dem das Eisenbahn-Bundesamt unter anderem über die Starttermine der Beteiligungsphasen informiert.
Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt an folgende E-Mail-Adresse gesendet werden: umgebungslaerm@eba.bund.de

Postalische Anfragen werden an folgende Adresse gebeten: 

Eisenbahn-Bundesamt
Referat 53: Umgebungslärmkartierung,
Lärmaktionsplanung und Geoinformation
Heinemannstraße 6 
53175 Bonn