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Europawahl

Nächster Wahltermin: 9. Juni 2024

Bei der Europawahl wählen alle wahlberechtigten Bürger der EU-Mitgliedsstaaten die Abgeordneten, die den Wahlkreis der Bundesrepublik Deutschland bilden. 

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Europawahl in Deutschland sind alle Deutschen und alle Staatsangehörigen aus den übrigen EU-Mitgliedstaaten, die in Deutschland eine Wohnung haben oder sich gewöhnlich aufhalten, die am Wahltag:

  • das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik oder in den übrigen EU-Mitgliedstaaten eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
  • für die Europawahl muss man im Wählerverzeichnis seiner Heimatgemeinde geführt werden oder einen Wahlschein haben.

Um von ihrem Europawahlrecht in Deutschland Gebrauch zu machen, müssen sich EU-Bürgerinnen und EU-Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten ins Wählerverzeichnis ihres derzeitigen Wohnortes eintragen lassen.

Ausnahme: Deutsche im Ausland

Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, die ihren Hauptwohnsitz in einem der übrigen EU-Staaten gemeldet haben, haben zwei Möglichkeiten, sich an der Europawahl zu beteiligen: Sie können entweder per Briefwahl an ihrem letzten Hauptwohnsitz in Deutschland oder an ihrem derzeitigen Wohnort in einem anderen EU-Mitgliedstaat an der Wahl teilnehmen.

Da die Regelungen für die Wahlbeteiligung der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger in den 28 EU-Staaten national unterschiedlich gestaltet sind, sollte man sich rechtzeitig bei den zuständigen Stellen der Gemeindebehörde am Wohnort über die einzuhaltenden nationalen Wahlmodalitäten erkundigen.

Bitte beachten Sie: Wenn man als Deutscher im EU-Ausland wählt, bestimmt man über die in diesem Land zu vergebenden Mandate für das Europäische Parlament und nicht über die deutschen Mandate.

Auch Deutsche, die außerhalb der EU leben, können per Briefwahl wählen.

Wer kann gewählt werden?

Wer in Deutschland das Recht hat, bei den Europawahlen zu wählen, hat auch das sogenannte passive Wahlrecht, um sich um einen Abgeordnetensitz im Europäischen Parlament zu bewerben.

Alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Deutschland, die mindestens 18 Jahre alt sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als Unionsbürgerin/Unionsbürger einen Wohnsitz in Deutschland haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, können für einen Sitz im Europäischen Parlament kandidieren.

Kandidieren kann man allerdings nur auf Bundes- oder Landeslisten von Parteien oder sonstigen politischen Vereinigungen. Die Parteien oder sogenannten politischen Vereinigungen stellen Listen mit ihren Kandidatinnen und Kandidaten für das Europäische Parlament auf.

Die deutschen und europäischen Wahlgesetze schreiben vor, dass sich die Bewerberinnen und Bewerber auf Parteitagen oder Mitgliederversammlungen einem demokratischen Auswahlverfahren stellen müssen. Die Parteien oder politischen Vereinigungen müssen in geheimer Wahl sowohl ihre Kandidatinnen und Kandidaten als auch den jeweiligen Listenplatz ermitteln.