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Kommunalwahlen

Am Sonntag, dem 28. September 2025 finden die Stichwahlen zu den Kommunalwahlen statt. Es gibt eine Stichwahl um das Amt des Bürgermeisters der Gemeinde Niederkrüchten sowie um das Amt des Landrates bzw. der Landrätin des Kreises Viersen.

Informationen zur Stichwahl am 28.09.2025

Wer für die Stichwahl noch keine Briefwahlunterlagen beantragt hat oder nur Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl am 14. September beantragt hat, kann dies über folgenden Link erledigen:

https://wahlen.krzn.de/briefwahl/yrv6n7898lgfqs17115c/12/0035

Alternativ ist eine Beantragung auch durch Scannen des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung mit dem Smartphone oder Tablet beziehungsweise durch Ausfüllen und Einsenden des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich.

Der Versand der Briefwahlunterlagen darf aufgrund gesetzlicher Vorgaben erst ab Freitag, dem 19.09.2025, nachdem der Wahlausschuss des Kreises Viersen am Donnerstag getagt hat, erfolgen.

Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen (roter Wahlbrief) sind diese möglichst zeitnah zurückzusenden oder in den Briefkasten des Rathauses einzuwerfen, sodass sie spätestens am Wahltag, dem 28. September, bis 16 Uhr im Rathaus Niederkrüchten, Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten eingehen. Später eingehende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.

Im Wahlamt des Rathauses besteht auch die Möglichkeit, direkt vor Ort per Briefwahl zu wählen. Aufgrund der kurzen Zeitspanne zwischen den beiden Wahlterminen empfiehlt die Gemeinde Niederkrüchten ausdrücklich, von dieser Gelegenheit Gebrauch zu machen. Das Wahlamt des Rathauses Niederkrüchten, Laurentiusstraße 19, ist ab dem 19. September zu folgenden Zeiten geöffnet:

Freitag, 19. September:  8:00 bis 12:00 Uhr 
Montag, 22. September:8:00 bis 12:00 Uhr 
Dienstag, 23. September: 8:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch, 24. September:  8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr 
Donnerstag, 25. September:  8:00 bis 12:00 Uhr 
Freitag, 26. September:   8:00 bis 15:00 Uhr

Sollte es Ihnen während der allgemeinen Öffnungszeiten nicht möglich sein Ihre Unterlagen zu beantragen, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung und wir vereinbaren unabhängig davon einen persönlichen Termin.

Die Mitarbeitenden stehen auch gerne telefonisch zur Verfügung, falls Unterstützung beim Ausfüllen des Wahlscheins oder beim Verpacken des Wahlbriefes benötigt wird.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist,

  • wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Wie kann ich wählen, wenn ich am Wahltag nicht in Niederkrüchten bin?

Wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind, können Sie per Briefwahl an den Kommunalwahlen teilnehmen. Die Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag auf der Rückseite, mit dem Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen können. Alternativ können Sie über den aufgedruckten QR-Code auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung eine digitale Beantragung erzeugen. 

Darüber hinaus haben Sie weitere folgende Möglichkeiten:

  • Sie können einen schriftlichen Antrag formlos an das Wahlamt der Gemeinde Niederkrüchten, Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten richten oder
  • eine E-Mail an wahlen@niederkruechten.de senden oder
  • ein Telefax an 02163 980-111 senden oder
  • über den folgenden Link beantragen.

Jeder Antragsteller muss gesetzlich vorgeschrieben Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Für mögliche Rückfragen geben Sie gerne eine Rückrufnummer an.
  
ACHTUNG: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Sie können gerne persönlich im Vorfeld der Wahlen zu den allgemeinen Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und dort ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Diese Unterlagen können Sie mit nach Hause nehmen oder Ihre Stimme direkt im Rathaus abgeben.

Kann ich auch im Internet oder per Smartphone wählen?

Nein, man kann nur im Wahllokal oder per Briefwahl wählen. 

Wahlbenachrichtigungen

Was ist eine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung, die Sie mit der Post bekommen,  informiert Sie darüber, dass Sie bei den Kommunalwahlen 2025 im Wählerverzeichnis eingetragen sind und Ihre Stimmen abgeben können sowie die Anschrift ihres Wahllokals.

Bis wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 24. August 2025 allen Wahlberechtigten über den Versand mit der Deutschen Post zugestellt.

Ist die Wahlbenachrichtigung Voraussetzung um an der Wahl teilzunehmen?

Nein. Falls Sie bis Ende August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich zunächst im Wahlamt über Ihre Wahlbenachrichtigung informieren (Tel: 02163/980-127, E-Mail: wahlen@niederkruechten.de).

Sofern Sie wahlberechtigt sind, haben Sie folgende Möglichkeiten, an den Kommunalwahlen teilzunehmen:

  • Sie können am Wahltag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in der Zeit von 8.00 – 18:00 Uhr ins Wahllokal gehen und dort wählen.
  • Sie können per Briefwahl wählen (siehe unten).

Wahllokale

Wo kann ich wählen?

Das Wahllokal, in dem Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. 

Zudem können Sie ihr Wahllokal auch jederzeit über den Wahlraumfinder suchen.

Wie lange haben die Wahllokale am Wahltag geöffnet?

Die Wahllokale haben am Wahltag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wie erfahre ich ob mein Wahllokal barrierefrei ist?

Alle Wahllokale der Gemeinde Niederkrüchten sind barrierefrei.

Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind, können Sie per Briefwahl an den Kommunalwahlen teilnehmen. Die Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag, mit dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können. Alternativ können Sie über den aufgedruckten QR-Code auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung eine digitale Beantragung erzeugen. 

Darüber hinaus haben Sie weitere folgende Möglichkeiten:

  • Sie können einen schriftlichen Antrag formlos an das Wahlamt der Gemeinde Niederkrüchten, Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten richten oder
  • eine E-Mail an wahlen@niederkruechten.de senden oder
  • ein Telefax an 02163 980-111 senden oder
  • über den folgenden Link beantragen.

Jeder Antragsteller muss gesetzlich vorgeschrieben Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Für mögliche Rückfragen geben Sie gerne eine Rückrufnummer an.
  
ACHTUNG: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! 

Kann ich mir die Unterlagen auch an eine Alternativadresse schicken lassen?

Sie können in Ihrem Briefwahlantrag auch eine abweichende Versandanschrift angeben. Die Unterlagen werden dann an diese Adresse geschickt. Beachten Sie jedoch bitte die Postlaufzeiten. Um eine fristgerechte und korrekte Zustellung gewährleisten zu können, geben Sie bitte ganz konkret und deutlich Ihre Alternativadresse an.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen zurückschicken?

Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 16:00 Uhr bei der Gemeinde Niederkrüchten, Wahlamt, Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten, eingegangen sein! Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.