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Kommunalwahl

Nächster Wahltermin: 2025

 

Bei der Kommunalwahl wird sowohl der Rat der Gemeinde Niederkrüchten und der Kreistag des Kreises Viersen als auch der Bürgermeister von Niederkrüchten und der Landrat des Kreises Viersen gewählt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist, 

  • wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist,
  • Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat,
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.