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Kommunalwahlen
Meldung als Wahlhelfende
Zur Durchführung der Kommunalwahlen benötigt die Gemeinde Niederkrüchten 160 Wahlhelfende. Sollten Sie Interesse haben, die Gemeinde als Wahlhelfende zu unterstützen, können Sie sich gerne hier über das Online-Formular melden.
Bei den Kommunalwahlen werden
- der Gemeinderat,
- der Bürgermeister/die Bürgermeisterin,
- der Landrat/ die Landrätin des Kreises Viersen und
- der Kreistag
gewählt.
Die nächsten Kommunalwahlen finden am Sonntag, den 14. September 2025 statt. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird diese am 28. September 2025 durchgeführt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zu den Kommunalwahlen ist,
- wer am Wahltag Deutscher im Sinne des Artikels 116 Grundgesetz ist,
- Unionsbürger ist (das heißt die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt),
- das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs in der Bundesrepublik Deutschland das Wahlrecht nicht besitzt.
Kontakt
Downloads
- Bekanntmachung über die Einteilung des Wahlgebiets der Gemeinde Niederkrüchten in Wahlbezirke für die Kommunalwahlen 2025 (PDF, 69 KB)
- Bekanntmachung der Gemeinde Niederkrüchten Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters/und der Vertretung der Gemeinde Niederkrüchten am 14. September 2025 (PDF, 94 KB)