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Kommunalwahlen

Bei den Kommunalwahlen werden 

  • der Landrat/ die Landrätin des Kreises Viersen,
  • der Kreistag,
  • der Bürgermeister/die Bürgermeisterin und
  • der Gemeinderat

gewählt.

Die Kommunalwahlen finden am Sonntag, den 14. September 2025 statt. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, wird diese am 28. September 2025 durchgeführt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt für die Wahl in einem Wahlgebiet ist,

  • wer am Wahltag Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in dem Wahlgebiet seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat.
Wie kann ich wählen, wenn ich am Wahltag nicht in Niederkrüchten bin?

Wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind, können Sie per Briefwahl an den Kommunalwahlen teilnehmen. Die Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag auf der Rückseite, mit dem Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen können. Alternativ können Sie über den aufgedruckten QR-Code auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung eine digitale Beantragung erzeugen. 

Darüber hinaus haben Sie weitere folgende Möglichkeiten:

  • Sie können einen schriftlichen Antrag formlos an das Wahlamt der Gemeinde Niederkrüchten, Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten richten oder
  • eine E-Mail an wahlen@niederkruechten.de senden oder
  • ein Telefax an 02163 980-111 senden oder
  • über den folgenden Link beantragen.

Jeder Antragsteller muss gesetzlich vorgeschrieben Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Für mögliche Rückfragen geben Sie gerne eine Rückrufnummer an.
  
ACHTUNG: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Sie können gerne persönlich im Vorfeld der Wahlen zu den allgemeinen Öffnungszeiten ins Rathaus kommen und dort ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Diese Unterlagen können Sie mit nach Hause nehmen oder Ihre Stimme direkt im Rathaus abgeben.

Kann ich auch im Internet oder per Smartphone wählen?

Nein, man kann nur im Wahllokal oder per Briefwahl wählen. 

Wahlbenachrichtigungen

Was ist eine Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung, die Sie mit der Post bekommen,  informiert Sie darüber, dass Sie bei den Kommunalwahlen 2025 im Wählerverzeichnis eingetragen sind und Ihre Stimmen abgeben können sowie die Anschrift ihres Wahllokals.

Bis wann werden die Wahlbenachrichtigungen verschickt?

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 24. August 2025 allen Wahlberechtigten über den Versand mit der Deutschen Post zugestellt.

Ist die Wahlbenachrichtigung Voraussetzung um an der Wahl teilzunehmen?

Nein. Falls Sie bis Ende August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können Sie sich zunächst im Wahlamt über Ihre Wahlbenachrichtigung informieren (Tel: 02163/980-127, E-Mail: wahlen@niederkruechten.de).

Sofern Sie wahlberechtigt sind, haben Sie folgende Möglichkeiten, an den Kommunalwahlen teilzunehmen:

  • Sie können am Wahltag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in der Zeit von 8.00 – 18:00 Uhr ins Wahllokal gehen und dort wählen.
  • Sie können per Briefwahl wählen (siehe unten).

Wahllokale

Wo kann ich wählen?

Das Wahllokal, in dem Sie am Wahltag Ihre Stimme abgeben können, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. 
Zudem wird Ihnen rechtzeitig vor der Wahl auf dieser Seite ein entsprechender Link zum Wahlraumfinder zur Verfügung gestellt.

Wie lange haben die Wahllokale am Wahltag geöffnet?

Die Wahllokale haben am Wahltag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wie erfahre ich ob mein Wahllokal barrierefrei ist?

Alle Wahllokale der Gemeinde Niederkrüchten sind barrierefrei.

Briefwahl

Wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind, können Sie per Briefwahl an den Kommunalwahlen teilnehmen. Die Wahlbenachrichtigung enthält einen Antrag, mit dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können. Alternativ können Sie über den aufgedruckten QR-Code auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung eine digitale Beantragung erzeugen. 

Darüber hinaus haben Sie weitere folgende Möglichkeiten:

  • Sie können einen schriftlichen Antrag formlos an das Wahlamt der Gemeinde Niederkrüchten, Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten richten oder
  • eine E-Mail an wahlen@niederkruechten.de senden oder
  • ein Telefax an 02163 980-111 senden oder
  • über den folgenden Link beantragen.

Jeder Antragsteller muss gesetzlich vorgeschrieben Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Für mögliche Rückfragen geben Sie gerne eine Rückrufnummer an.
  
ACHTUNG: Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! 

Kann ich mir die Unterlagen auch an eine Alternativadresse schicken lassen?

Sie können in Ihrem Briefwahlantrag auch eine abweichende Versandanschrift angeben. Die Unterlagen werden dann an diese Adresse geschickt. Beachten Sie jedoch bitte die Postlaufzeiten. Um eine fristgerechte und korrekte Zustellung gewährleisten zu können, geben Sie bitte ganz konkret und deutlich Ihre Alternativadresse an.

Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen zurückschicken?

Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 16:00 Uhr bei der Gemeinde Niederkrüchten, Wahlamt, Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten, eingegangen sein! Später eingehende Wahlbriefe werden nicht berücksichtigt.