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Kanalanschluss

Der Grundstücksanschluss verbindet das private Grundstück mit dem öffentlichen Kanal. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Anschluss beantragen und für welche Anschlussteile Sie als Grundstückseigentümer*in verantwortlich sind.

Bei Neu- und Umbauten von Grundstücksentwässerungsanlagen bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.
Hierzu muss bei der Gemeinde Niederkrüchten ein Entwässerungsgesuch eingereicht werden.

Für den Bau der Grundstücksentwässerungsanlage sind Sie als Grundstückseigentümer*in zuständig. Die Herstellung der Grundstücksanschlussleitung erfolgt durch die Gemeinde Niederkrüchten. Die Herstellungskosten sind vom Antragsteller*in / Grundstückseigentümer*in zu zahlen.

Antragsunterlagen

Folgende Unterlagen sind für den Antrag zum Einleiten von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage in zweifacher Ausfertigung beizulegen:

  • Vollständig ausgefüllter Antrag zum Einleiten von Abwasser in die öffentliche Abwasseranlage (Entwässerungsgesuch)
  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 oder 1:250 mit der geplanten Bebauung
  • Übersichtslageplan der Grundstücksentwässerung mit Darstellung aller Gebäude sowie der Schmutz- und Regenentwässerung, Revisionsschacht, Anschlussleitung und Übergabepunkt am Hauptkanal
  • Grundrisse und Schnitt des Gebäudes einschließlich der Entwässerungsplanung, soweit zur Darstellung der Grundstücksentwässerung notwendig
  • Darstellung der Anschluss- und Hauptleitung(en) im Schnitt
  • Gebäudeansichten
  • Nachweis der Grundstücksgröße und Größe der abflusswirksamen Flächen und die Art ihrer Nutzung als Flächenbilanz (Teilfläche, Nutzung, Befestigung/Abflussbeiwert, Ort der Entwässerung/Einleitung)
  • Für Grundstücke mit mehr als 800m² abflusswirksamer Fläche ist im Zuge des Entwässerungsgesuchs ein Überflutungsnachweis (→Überflutungsnachweis) gemäß DIN 1986-100 einzureichen.
  • Dichtheitsnachweis der erdberührten schmutzwasserführenden Leitungen gemäß DIN EN1610, bzw. DIN 1986 (ist nach Fertigstellung der nachzureichen)
  • Sofern das Niederschlagswasser auf dem Grundstück versickert werden soll, ist dies gesondert
    zu beantragen (→Regenwasserbewirtschaftung)

Hinweismeldung

Mit dem Bau der Entwässerungsanlage darf erst nach Erteilung der Entwässerungsgenehmigung begonnen werden. Ein vorzeitiger Baubeginn stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Wie kann ich mein haus an den Kanal anschließen?

Über den Link können Sie sich den erforderlichen Antrag herunterladen. Füllen Sie diesen sorgfältig aus und legen Sie die erforderlichen Planunterlagen bei. Die Unterlagen senden Sie anschließend 2-fach an die Gemeinde Niederkrüchten.

Die Bearbeitung des Entwässerungsgesuchs erfolgt in der Regel erst nach Erteilung der Baugenehmigung
durch den Kreis Viersen.

→ Entwässerungsgesuch

Wer darf die Anschlussarbeiten im öffentlichen Bereich ausführen?

Anschlussarbeiten im öffentlichen Bereich dürfen nur durch die Gemeinde Niederkrüchten durchgeführt werden.

Wie verhalte ich mich bei Veränderungen des Kanalanschlusses oder im Falle des Hausverkaufs?

Informieren Sie uns bitte bei jeder Änderung der Grundstücksentwässerung. Darunter fällt zum Beispiel die Stilllegung von Anschlusskanälen, aber auch das Abklemmen von bestehenden sowie das Anschließen von zusätzlichen Flächen an die öffentliche Kanalisation. Wird ein Haus / Gebäude abgerissen, teilen Sie dies bitte ebenfalls formlos mit.

Für welche Anschlussteile bin ich als Grundstückseigentümer*in verantwortlich?

Als Grundstückseigentümer*in sind Sie für alle Leitungsabschnitte verantwortlich.
Von den Grundleitungen (Leitungen auf Ihrem Grundstück) bis zur Außenkante des öffentlichen Hauptkanals.