Inhalt
Reisepass- und Personalausweisangelegenheiten
Ab dem 1. Mai 2025 treten neue Anforderungen bei der Lichtbildaufnahme für die Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft. Passbilder auf Papier sind nicht mehr zulässig und eigene Portraitfotos können nicht mehr mitgebracht werden. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen. Fotografinnen und Fotografen sowie Fotostudios können die Bilder über eine spezielle Cloud-Lösung direkt an den Bürgerservice senden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit bei Antragstellung im Bürgerservice kostenpflichtig ein Lichtbild erstellen zu lassen.
Informationen zum Thema, ob das konkrete Reisezielland einen Personalausweis oder einen Reisepass als Ausweisdokument anerkennt, finden Sie auf der Internet-Seite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).