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Personalausweis (vorläufig)

Der vorläufige Personalausweis ist ein Ausweisdokument für den Gebrauch im Inland.
Er ist grundsätzlich auch gültig für den Grenzübertritt innerhalb der EU, jedoch wird ein vorläufiger Personalausweis nicht von allen Stellen akzeptiert.
Für Reisen außerhalb der EU ist ein vorläufiger Personalausweis in der Regel nicht gültig. Im internationalen Gebrauch sind Reisepässe das gängige und anerkannte Dokument für den Grenzübertritt. Der deutsche Bundespersonalausweis stellt vor diesem Hintergrund lediglich ein Passersatzpapier dar.

Über die Einreisebestimmungen einzelner Länder und die benötigten Ausweisdokumente informiert Sie das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Verbindliche Auskünfte erhalten Sie auch bei der Botschaft Ihres Reiselandes.

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken. Er ist höchstens 3 Monate gültig.

Ein vorläufiger Personalausweis muss persönlich durch den Betroffenen oder seinen gesetzlichen Vertreter beantragt werden.

Sie können sich nicht vertreten lassen. Minderjährige müssen bei der Antragsstellung anwesend sein.

Ab dem 16. Lebensjahr kann ein Minderjähriger den vorläufigen Personalausweis allein beantragen, wenn er/sie vorher schon ein Ausweisdokument besessen hat und die Identität davon abgeleitet werden kann. Für unter 16-jährige kann nur der gesetzliche Vertreter den Personalausweis beantragen.

Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen im Bürgerservice sofort bei Antragsstellung ausgehändigt.

Sollten Sie ihren vorläufigen Personalausweis verloren haben muss dieser Verlust persönlich im Bürgerservice angezeigt werden.

Voraussetzungen

Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn

  • Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
  • in Deutschland gemeldet sind
  • keinen gültigen Personalausweis besitzen

Benötigte Unterlagen

  • Ihren bisherigen Ausweis oder Pass, ggf. Ihren Kinderreisepass
  • ein aktuelles, biometrisches Lichtbild (bis zu 3 Monate alt)
  • Einverständnis aller Sorgeberechtigten (bei Beantragung vor dem 16. Lebensjahr)
  • Personalausweis/ Reisepass der Sorgeberechtigten (bei Beantragung für Minderjährige)
  • Wir empfehlen Ihnen Ihr Familienbuch zur Beantragung mitzubringen.

Gebührenrahmen

vorläufiger Personalausweis: 10,00€

Kontakt

Bürgerservice Telefon +49 (0)2163 980-206
E-Mail buergerservice@nieder­kruechten.de