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Zustands- und Funktionsprüfung

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz sind Abwasseranlagen so zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, dass die Anforderungen an die Abwasserbeseitigung eingehalten werden. Darüber hinaus ist jeder, der eine Abwasseranlage betreibt, dazu verpflichtet den Zustand und die Funktionsfähigkeit der Anlage selbst zu überwachen.

Undichte Abwasserleitungen führen neben der Verschmutzung von Böden und Gewässern (früher oder später) zu elementaren Schäden an Gebäuden oder der Infrastruktur. Daher fordert die Gemeinde Niederkrüchten über die Abwasserbeseitigungssatzung, dass neu hergestellte oder wesentlich veränderte Grundstücksentwässerungsanlagen auf Dichtheit zu prüfen sind.

Hinweismeldung

Die Dichtheitsprüfung darf nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt und bescheinigt
werden. Beim Fehlen der Sachkunde kann der Nachweis nicht anerkannt werden.

Wann muss ich eine Funktionsprüfung durchführen lassen?

Gemäß Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) hat der Eigentümer eines Grundstücks im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung unverzüglich von Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Wo finde ich anerkannte Sachkundige für die Funktionsprüfung?

Die Funktionsprüfung darf nur von sachkundigen Personen durchgeführt und bescheinigt werden.
Eine Liste aller Sachkundigen in NRW finden Sie im Internet auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrauchschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV):

Suche nach Sachkundigen

Beratung für Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer

Welche Unterlagen muss ich bei der Gemeinde Niederkrüchten einreichen?

Das Ergebnis der Funktionsprüfung ist in dem Formular Bescheinigung über das Ergebnis der Prüfung des Zustands– und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte (PDF) zu dokumentieren.
Dieser Bescheinigung fügen Sie bitte bei:

  • einen Bestandsplan in dem die Grundstücksentwässerung (Grundleitungen) dargestellt ist.
    Die geprüften Leitungsabschnitte sind vom Sachkundigen zu markieren
  • Bei einer Prüfung mit Wasser, die nachvollziehbare Ermittlung der Prüfgrundlagen
  • Druckprotokolle / Diagramme bei Prüfung mit Luft oder Wasser
  • Bilddokumentation festgestellter Schäden – sofern Schäden festgestellt wurden
  • Nachweis des Revisionsschachtes (Fotos vom offenen und geschlossenen Schacht)

Bitte reichen Sie die vollständige Dokumentation in Kopie ein. Gerne auch per E-Mail.

Wann muss ich die Funktionsprüfung wiederholen?

Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, sind keiner Wiederholungsprüfung
zu unterziehen.

Dichtheitsprüfungen privater Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser fortleiten, ist nach der aktuell gültigen Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) nur anlassbezogen zu wiederholen.
Dazu zählen:

  • Sanierung,
  • Verstopfung,
  • Rückstau,
  • Bodenabsackungen

Bei Abwasserleitungen, die außerhalb von Wasserschutzgebieten gewerbliches oder industrielles Abwasser fortleiten, ist die Funktionsprüfung alle fünf Jahre, beginnend mit dem 31. Dezember 2020, zu wiederholen.

An wen kann ich mich bei Problemen mit der Abwicklung meiner Funktionsprüfung wenden?

Bei Problemen mit ihrem Sachkundigen und Fragen zur Notwendigkeit der Zustands- und Funktionsprüfung
können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale NRW wenden. Diese bietet eine kostenfreie Beratung zum Thema an.

Beratungsangebot der Verbraucherzentrale NRW