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Rückstausicherung

Das öffentliche Kanalnetz der Gemeinde Niederkrüchten wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgebaut und betrieben. Trotzdem ist Rückstau in der kommunalen Abwasseranlage in Abhängigkeit von den Bemessungsvorgaben planmäßig vorgesehen und kann im laufenden Betrieb nicht dauerhaft vermieden werden.

Sintflutartige Regenfälle, Störungen im Netz oder Arbeiten an der Kanalisation können außerdem Gründe für Rückstau und steigende Wasserspiegel sein, der sich mitunter bis in die Grundstücksanschlussleitungen zurückstaut.
Angeschlossene Grundstücksentwässerungsanlagen sind daher gegen Rückstau zu sichern. Als Rückstauebene gilt die Straßenhöhe im Bereich der Anschlussstelle. Entwässerungseinrichtungen die unterhalb dieser Ebene liegen (z.B. Bodenabläufe, Duschen, Waschmaschinen, etc.) sollten daher gegen Rückstau gesichert werden. Für Schäden infolge
eines fehlenden Rückstauschutzes haftet der Eigentümer selbst.

Hinweismeldung

Zum Schutz Ihres Gebäudes gibt es verschiedene bauliche und / oder technische Möglichkeiten. In den einschlägigen DIN-Normen gibt es zahlreiche Vorgaben zum Rückstauschutz. Lassen Sie sich hierzu fachmännisch beraten.

Häufige Fragen zur Rückstausicherung

Wann entsteht Rückstau?

Gemäß Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) hat der Eigentümer eines Grundstücks im Erdreich oder unzugänglich verlegte Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser seines Grundstücks nach der Errichtung oder nach wesentlicher Änderung unverzüglich von Sachkundigen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen.

Ich hatte noch keinen Rückstau aus dem Kanal. Muss ich mich trotzdem schützen?

Ja!
Rückstau kann nicht nur im öffentlichen Kanalnetz auftreten, sondern auch in der privaten Grundstücksentwässerungsanlage. Liegen Abläufe unterhalb der Rückstauebene sollten diese gegen Rückstau gesichert werden. Auch wenn bisher (noch) kein Rückstauschaden eingetreten ist.

Welche Möglichkeiten zur Rückstausicherung gibt es?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten sein Gebäude gegen Rückstau aus dem Kanal zu sichern:

  • Verzicht auf Abläufe unterhalb der Rückstauebene
  • Sicherung einzelner Ablaufstellen
  • Abwasserhebeanlagen
  • Rückstauverschlüsse (Anwendungsbereich beachten!)

Beim Einbau sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass das Regenwasser im Falle eines Rückstaus
(und aktiver Rückstausicherung) nicht in die Hausentwässerung drückt!
Die wirksamste Methode ist der Einsatz einer Hebeanlage, die das Abwasser über die Rückstauebene
hebt.
Alternativ kann ein – für den jeweiligen Anwendungsfall zugelassener - Rückstauverschluss eingebaut
werden. Unterschieden werden hier Rückstausicherungen für fäkalienhaltiges und fäkalienfreies Abwasser.
Man unterscheidet zwischen Rückstauverschlüssen für fäkalienhaltiges und fäkalienfreies Abwasser.

Voraussetzung für die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebs solcher Anlagen bzw. Bauteile ist aber in jeden Fall eine regelmäßige Wartung. Wird ein Rückstauschutz im Gebäude installiert, ist insbesondere darauf zu achten, dass dieser an der richtigen Stelle eingebaut wird. Liegen angeschlossene Dachflächen „hinter“ dem Rückstauverschluss, kann dies bei geschlossener Rückstauklappe zu Überflutungen im Gebäude durch Regenwasser führen, was von der eigenen Dach- oder Hoffläche nicht in den öffentlichen Kanal ablaufen kann.

Wo ist die Rückstauebene?

Die Funktionsprüfung darf nur von sachkundigen Personen durchgeführt und bescheinigt werden.
Eine Liste aller Sachkundigen in NRW finden Sie im Internet auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbrauchschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV).