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Grabarten

Reihengrabstätten

Reihengrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, die der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden (25 Jahre) zugeteilt werden. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Reihengrabstätte ist nicht möglich.

Pflegefreie Reihengrabstätten

Pflegefreie Reihengrabstätten dienen der Bestattung von Särgen. Sie werden anlässlich eines Todesfalles für die Dauer der Ruhezeit (25 Jahre) zur Verfügung gestellt und der Reihe nach belegt. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Sie befinden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die insgesamt und ausschließlich von der Gemeinde unterhalten werden.
Die Grabstätte kann mit einer im Boden versenkten Liegeplatte mit einem Hinweis auf die verstorbene Person versehen werden oder als anonyme Grabstätte genutzt werden.

Wahlgrabstätten

Wahlgrabstätten sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Wahlgrabstätten werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben. Die Lage der Grabstätte kann vom Antragsteller nicht bestimmt werden. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten werden nur anlässlich eines Todesfalles und nur für die gesamte Grabstätte verliehen. In einem Einfachgrab kann ein Sarg und zusätzlich bis zu zwei Urnen beigesetzt werden. Nach Ablauf der Ruhezeit eines Verstorbenen kann eine weitere Bestattung erfolgen, wenn die restliche Nutzungszeit die Ruhezeit erreicht oder ein Nutzungsrecht mindestens für die Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit wieder erworben wird. Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann auf Antrag verlängert werden.

Wahlgrabstätten mit Tiefenlage

Wahlgrabstätten mit Tiefenlage befinden sich auf den Friedhöfen Niederkrüchten und Elmpt. Es sind Grabstätten für Erdbestattungen, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 30 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird. Die Lage der Grabstätte kann vom Antragsteller nicht bestimmt werden. Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten mit Tiefenlage werden nur anlässlich eines Todesfalles und nur für die gesamte Grabstätte verliehen. Wahlgrabstätten mit Tiefenlage werden als ein- oder mehrstellige Grabstätten vergeben.

In einer Wahlgrabstätte mit Tiefenlage können 2 Särge übereinander beigesetzt werden und zusätzlich bis zu zwei Urnen.
Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte mit Tiefenlage kann auf Antrag verlängert werden.

Urnenwahlgrabstätten

Urnenwahlgrabstätten sind für bis zu zwei Urnenbestattungen bestimmt. Das Nutzungsrecht wird auf Antrag für die Dauer von 25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Die Grabstätten werden im Bestattungsfall durch die Friedhofsverwaltung vergeben. Bei einer zweiten Urnenbeisetzung ist das Nutzungsrecht an der Grabstätte für die Dauer des Ruherechtes (25 Jahre) nachzuerwerben. Auf Wunsch können auch 2 Grabstätten nebeneinander erworben werden.
Das Nutzungsrecht an einer Urnenwahlgrabstätte kann auf Antrag verlängert werden.

Pflegefreie Urnengrabstätten

Pflegefreie Urnengrabstätten dienen der Bestattung einer Urne. Sie werden erst anlässlich eines Todesfalles für die Dauer der Ruhezeit zur Verfügung gestellt und der Reihe nach belegt. Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Sie befinden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die insgesamt und ausschließlich von der Gemeinde unterhalten werden.
Die pflegefreie Urnengrabstätte ist mit einer im Boden versenkten Liegeplatte mit einem Hinweis auf die Person der/des Verstorbenen zu versehen.

Pflegefreie Urnengrabstätten in Baumnähe

Pflegefreie Urnengrabstätten dienen der Bestattung von Urnen rund um einen Baum und befinden sich auf dem Friedhof in Niederkrüchten. Sie werden erst anlässlich eines Todesfalles für die Dauer der Ruhezeit zur Verfügung gestellt und der Reihe nach belegt. Je Grabstätte kann eine Urne beigesetzt werden Ein Wiedererwerb ist nicht möglich. Sie befinden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die insgesamt und ausschließlich von der Gemeinde unterhalten werden. Durch die Friedhofsverwaltung wird in der Nähe des Grabfeldes eine Stele aufgestellt. An dieser Stele werden durch die Friedhofsverwaltung Schilder mit Namen, Geburts- und Sterbedatum der hier beigesetzten Personen angebracht. Zur Ablage von Blumen oder Kerzen ist in der Mitte des Grabfeldes eine Mulchfläche vorhanden.

Urnenkammern

Urnenkammern befinden sich auf dem Friedhof in Elmpt und sind für bis zu zwei Urnenbestattungen bestimmt. Anlässlich eines Sterbefalles wird die Urnenkammer für die Dauer der Ruhefrist (25 Jahre) zur Verfügung gestellt. Das Nutzungsrecht kann auch vor Eintritt eines Todesfalles erworben werden für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren und höchstens 25 Jahren.
Das Nutzungsrecht ist ab dem Zeitpunkt der Bestattung auf 25 Jahre zu verlängern, damit das Ruherecht gewahrt werden kann.
Das Nutzungsrecht an einer Urnenkammer kann auf Antrag verlängert werden.

Anonyme Urnengrabstätten

Anonyme Urnengrabstätten werden vergeben, wenn dies dem Willen des Verstorbenen entspricht. Die Beisetzung erfolgt der Reihe nach. Urnengräber für anonyme Bestattungen befinden sich in besonders hierfür vorgesehenen Grabfeldern, die insgesamt und ausschließlich von der Gemeinde unterhalten werden. Sie erhalten keine besondere Gestaltung und keine Hinweise auf die Person des Verstorbenen.

Sternenkinderfeld

Das Sternenkinderfeld befindet sich auf dem Friedhof in Niederkrüchten. Es handelt sich um einstellige Grabstätten, welche der Reihe nach vergeben werden. Die Pflege obliegt der Friedhofsverwaltung. Für das Sternenkinderfeld werden von der Gemeinde Niederkrüchten keine Bestattungs- oder Grabnutzungsgebühren erhoben.