Inhalt

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung soll zukünftig als Planungsgrundlage für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Wärmeversorgung der Gemeinde Niederkrüchten sorgen.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, einen konkreten Plan zu entwickeln und Maßnahmen zu identifizieren, um eine schrittweise klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu ermöglichen.

Vorgehensweise

Eine umfassende Bestandsanalyse soll den aktuellen Wärmeverbrauch und die Versorgungsinfrastruktur der Gebäude ermitteln umso Potenziale für Energieeinsparungen sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zu erörtern.

Darauf aufbauend werden Szenarien entwickelt, wie der künftige Wärmebedarf in der Gemeinde Niederkrüchten gedeckt werden könnte.

Aus den Zielszenarien ergeben sich konkrete Maßnahmen zur strategischen Umsetzung und Planungssicherheit einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Außerdem weist der kommunale Wärmeplan aus, wo zukünftig Nah- und Fernwärmenetze zur Wärmeversorgung zu erwarten sind.


Gesetzliche Vorgaben

Gesetzlich vorgeschrieben wird die kommunale Wärmeplanung durch das Wärmeplanungsgesetz, welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Inhalt des Gesetzes ist, die bundesweite Verpflichtung der Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans für Kommunen. Die Gemeinde Niederkrüchten mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist verpflichtet bis zum Jahr 2028 ein Konzept zu erstellen.

Nähere Informationen zu kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Internetseite der Landesgesellschaft NRW.Energie4Climate

Zeitplan

Die Erstellung der kommunalen Wärmplanung wird von einem externen Ingenieurbüro durchgeführt. Das Büro hat bereits mit der Erstellung des Konzeptes begonnen. Geplant ist die Fertigstellung bis Ende 2024.

Förderung

Im Rahmen des Förderprogramms der Zukunft, Umwelt, Gesellschaft (ZUG) gGmbH bearbeitet die Gemeinde Niederkrüchten gemeinsam mit der CASD GmbH die kommunale Wärmeplanung.

Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung wird durch die Kommunalrichtlinie (www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie) der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz gefördert.

Angaben zur Förderung

Projekttitel: "Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Niederkrüchten"

Laufzeit: 01.01.2024 - 31.12.2024

Förderkennzeichen: 67K26680

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Ver-braucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Logo