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Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung soll zukünftig als Planungsgrundlage für eine zukunftsfähige und klimaneutrale Wärmeversorgung der Gemeinde Niederkrüchten sorgen.

Ziel der kommunalen Wärmeplanung ist es, unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, einen konkreten Plan zu entwickeln und Maßnahmen zu identifizieren, um eine schrittweise klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 zu ermöglichen.

Vorgehensweise

Eine umfassende Bestandsanalyse soll den aktuellen Wärmeverbrauch und die Versorgungsinfrastruktur der Gebäude ermitteln umso Potenziale für Energieeinsparungen sowie den Einsatz von erneuerbaren Energien zu erörtern.

Darauf aufbauend werden Szenarien entwickelt, wie der künftige Wärmebedarf in der Gemeinde Niederkrüchten gedeckt werden könnte.

Aus den Zielszenarien ergeben sich konkrete Maßnahmen zur strategischen Umsetzung und Planungssicherheit einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Außerdem weist der kommunale Wärmeplan aus, wo zukünftig Nah- und Fernwärmenetze zur Wärmeversorgung zu erwarten sind.


Gesetzliche Vorgaben

Gesetzlich vorgeschrieben wird die kommunale Wärmeplanung durch das Wärmeplanungsgesetz, welches am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Inhalt des Gesetzes ist, die bundesweite Verpflichtung der Erarbeitung eines kommunalen Wärmeplans für Kommunen. Die Gemeinde Niederkrüchten mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist verpflichtet bis zum Jahr 2028 ein Konzept zu erstellen.

Nähere Informationen zu kommunalen Wärmeplanung finden Sie auf der Internetseite der Landesgesellschaft NRW.Energie4Climate

Zeitplan

Die Erstellung der kommunalen Wärmplanung wird von einem externen Ingenieurbüro durchgeführt. Das Büro hat bereits mit der Erstellung des Konzeptes begonnen. Geplant ist die Fertigstellung im Mai 2025.

Ergebnisse Eignungsprüfung

Um das Projekt effizient und zielorientiert durchzuführen, ist zunächst eine Eignungsprüfung für Teilgebiete außerhalb der größeren Ortslagen und Kerngebiete, für die mit hoher Wahrscheinlichkeit keine leitungsgebundene Wärmeversorgung zu erwarten sind, durchzuführen.

Die Eignungsprüfung zur verkürzten Wärmeplanung ist der Bestandsanalyse vorgeschaltet. Dabei werden die Teilgebiete darauf untersucht, ob eine leitungsgebundene Wärmeversorgung mit hoher Wahrscheinlichkeit eher ausgeschlossen werden kann.


Derzeit verfügt Niederkrüchten über eine weitläufige Gasversorgung, die nahezu alle Ortsteile erschließt. Diese Gebiete werden in der erweiterten Wärmeplanung berücksichtigt.


Anhand von groben Abschätzungen und Analysen der Bedarfe und Potenziale kann für Teilgebiete, die augenscheinlich wenig Potenziale zeigen, eine verkürzte Wärmeplanung (ohne aufwendige Bestandsanalyse und Einteilung in Wärmeversorgungsgebiete) durchgeführt werden.


Um frühzeitig über die geplanten Entwicklungen zu informieren, veröffentlicht die Gemeinde bereits während der Erstellung des Wärmeplans die Ergebnisse der Eignungsanalyse sowie der nachfolgenden Schritte.


Die Ergebnisse der Eignungsprüfung der relevanten Teilgebiete finden Sie unter Downloads. Für die Dauer der Veröffentlichung können Fragen und Anregungen bis zum 25. Juli 2024 elektronisch per E-Mail an klimaschutz@niederkruechten.de abgegeben werden.

Ergebnisse Bestandsanalyse

Nach dem Abschluss der Eignungsanalyse mit Ausweisung der Gebiete für eine vereinfachte Wärmeplanung weist die Bestandsanalyse den Status quo des Wärmebedarfs im Gemeindegebiet Niederkrüchtem auf.

Zielsetzung der Bestandsanalyse ist Kenntnis über den aktuellen Zustand der Gebäudestruktur sowie der vorhandenen Wärmeinfrastruktur zu erlangen. Das Ergebnis der Bestandsanalyse bietet die Basis für die Umsetzungsstrategie mit den entsprechenden Maßnahmen zur Transformation der Wärmeversorgung in der Gemeinde Niederkrüchten.

Um frühzeitig über die geplanten Entwicklungen zu informieren, veröffentlicht die Gemeinde bereits während der Erstellung des Wärmeplans die Ergebnisse der Bestandsanalyse sowie der nachfolgenden Schritte.
Die Ergebnisse der Bestandsanalyse finden Sie unter Downloads. Für die Dauer der Veröffentlichung können Fragen und Anregungen bis zum 20. Dezember 2024 elektronisch per E-Mail an klimaschutz@niederkruechten.de abgegeben werden.

Ergebnisse Potenzialanalyse

Nach der Fertigstellung der Bestandsanalyse mit der Kenntnis über den aktuellen Gebäudezustands sowie der Wärmeinfrastruktur im Gemeindegebiet benennt die Potenzialanalyse die Möglichkeiten, wie der Wärmebedarf zukünftig gesenkt und gedeckt werden könnte.

Die Potenzialanalyse untersucht die Potenziale zur Einsparung von Wärmeenergie in allen Sektoren sowie die Möglichkeit der zukünftigen Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien in der Gemeinde Niederkrüchten. Ziel ist es, einen großen Teil der Wärmeversorgung durch umweltfreundliche Energiequellen zu ersetzen. Auch die Ergebnisse der Potenzialanalyse bietet die Basis für die Umsetzungsstrategie mit den entsprechenden Maßnahmen zur Transformation der Wärmeversorgung in der Gemeinde Niederkrüchten.

Um frühzeitig über die geplanten Entwicklungen zu informieren, veröffentlicht die Gemeinde bereits während der Erstellung des Wärmeplans die Ergebnisse der Potenzialanalyse sowie der nachfolgenden Schritte.
Die Ergebnisse der Potenzialanalyse finden Sie unter Downloads. Für die Dauer der Veröffentlichung können Fragen und Anregungen bis zum 14. Februar 2025 elektronisch per E-Mail an klimaschutz@niederkruechten.de abgegeben werden.

Veröffentlichung des Wärmeplanentwurfs

Mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG), welches zum 01. Januar 2024 in Kraft getreten ist, wurden die Grundlagen für die Einführung einer verbindlichen und flächendeckenden Wärmeplanung in Deutschland geschaffen. Damit soll die künftige Wärmeversorgung im Sinne der Klimaschutzziele der Bundesregierung bis 2045 dekarbonisiert und treibhausgasneutral ausgestaltet werden.

Am 20. Dezember 2024 ist zudem das Gesetz zur Einführung einer Kommunalen Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen (Landeswärmeplanungsgesetz NRW - LWPG) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die flächendeckende Einführung der Wärmeplanung in Nordrhein-Westfalen verbindlich umzusetzen. Dadurch soll eine Wärmeversorgung erzielt werden, die sowohl effizient, wirtschaftlich als auch klimafreundlich ist und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leistet.

Als planungsverantwortliche Stelle gemäß § 2 Abs. 1 Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG) i. V. m. § 3 Abs. 1 Nummer 9 Wärmeplanungsgesetz (WPG) ist die Gemeinde Niederkrüchten nach § 4 Abs. 1 Ziffer 2 WPG verpflichtet, spätestens bis zum Ablauf des 30. Juni 2028 einen Wärmeplan für das Gemeindegebiet Niederkrüchten zu erstellen.

Die Gemeinde Niederkrüchten hat mit dem Planungsbüro CASD GmbH & Co. KG die Wärmeplanung erarbeitet. Wesentliche Elemente der kommunalen Wärmeplanung sind die Bestandsanalyse, die Potenzialanalyse, das Zielszenario sowie die Umsetzungsstrategie.

Der Wärmeplanentwurf kann in der Zeit vom 30. Juni 2025 bis einschließlich 30. Juli 2025 eingesehen werden (siehe nachfolgende Links):

Die Planunterlagen können zusätzlich in der Gemeindeverwaltung Niederkrüchten, Rathaus Elmpt, Foyer, Laurentiusstr. 19, 41372 Niederkrüchten, während der Öffnungszeiten eingesehen werden:

Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr 
Mittwoch von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Äußerungen zum Wärmeplanentwurf können für die Dauer der Veröffentlichungsfrist vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an klimaschutz@niederkruechten.de übermittelt werden.

Sie können bei Bedarf auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der vorgenannten Adresse abgegeben werden.