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Bebauungsplan für Javelin Park und Gewerbepark Elmpt vorläufig außer Vollzug gesetzt

Veröffentlicht am: Di., 29.04.2025

Am Montag, dem 28. April 2025 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen im Wege eines sogenannten Eilantrags den Bebauungsplan Elm-131 für den Javelin Park und den Gewerbepark Elmpt vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen hatte einen entsprechenden Antrag gestellt. Sie hatte Einwände gegen den Plan vorgebracht, der die rechtliche Grundlage für die Entwicklung des ersten Bauabschnitts auf dem Gelände des ehemaligen britischen Militärflughafens darstellt und der vom Rat der Gemeinde Niederkrüchten im September 2024 beschlossen worden war. Die nun erhobenen Einwände beziehen sich insbesondere auf das Habitatschutzrecht und den Vogelschutz. Hier wird Bezug genommen auf europäische Rechtsprechung aus dem Herbst 2024 – wenige Tage vor Beschluss des Bebauungsplans. Die im Rahmen der Bauleitplanung erfolgten Prüfungen zur Verträglichkeit der Entwicklung seien nicht ausreichend gewesen. Das Oberverwaltungsgericht betont in seinem Urteil zur vorläufigen Außervollzugsetzung, dass mit diesem keine Aussage über den Ausgang des Hauptsacheverfahrens verbunden sei.

Auf dem ehemaligen Militärgelände wurden bereits Maßnahmen zur Baufeldvorbereitung umgesetzt. Unter anderem wurden durch den Vorhabenträger bereits einige militärische Gebäude zurückgebaut, Probebohrungen für die künftige Wärmeversorgung vorgenommen und zahlreiche betonierte Flächen entsiegelt. Daneben entwickeln die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Viersen (WFG) und die Gemeinde Niederkrüchten mit dem Gewerbepark Elmpt Flächen für eine gewerbliche Nutzung. 

Niederkrüchtens Bürgermeister Karl-Heinz Wassong blickt auf das Urteil im Kontext der Gesamtentwicklung: „Die Entwicklung der Gewerbe- und Industrieflächen in Elmpt ist ein Vorhaben von überregionaler Bedeutung. Die Unternehmen in der Region und darüber hinaus suchen teils händeringend nach Flächen, die kaum noch zu finden sind. Das ist in Anbetracht der gesamtwirtschaftlichen Situation in Deutschland ein Riesenproblem. Für unsere Gemeinde und den Kreis Viersen ist das Vorhaben das große Zukunftsprojekt der kommenden Jahre. Die Baumaßnahmen zur Erschließung durch die notwendigen Straßen und Wege sowie die weitere Infrastruktur liegen nun zunächst auf Eis. Das ist sehr ärgerlich, insbesondere wenn wir auf den enormen Aufwand im Rahmen der Bauleitplanung blicken, bei der gerade der Artenschutz extrem intensiv betrachtet wurde. Erste Maßnahmen wie neu angelegte Ersatzpflanzungen oder die Einrichtung von Habitatgebäuden zeigen dies bereits jetzt.“ 

Wassong betont auch die nachhaltige Ausrichtung des Gesamtprojektes, das unter anderem eine 100%ige Versorgung mit erneuerbaren Energien, fünf Windkraftanlagen, einen 40 Hektar großen Photovoltaikpark sowie großzügige Grünbereiche beinhaltet. Auch die umfangreichen Waldflächen, die das ehemalige Militärgelände umgeben, blieben bei der Entwicklung unberührt.

Im weiteren Verfahren geht es nun darum, nachzuweisen, dass die von der Landesgemeinschaft befürchtete erhebliche Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann: „Dies werden wir schnellstmöglich tun. Wir hoffen im Sinne aller Beteiligten, die in den vergangenen Jahren bereits in enormem Umfang in Vorleistung gegangen sind, aber insbesondere im Sinne der Wirtschaft in der Region, dass das Normenkontrollverfahren zeitnah abgeschlossen und die nachhaltige und zukunftsgewandte Entwicklung der Fläche umgesetzt werden kann.“