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Corona-Notbremse: Land NRW genehmigt Test-Option für Kreis Viersen

Veröffentlicht am: Di., 30.03.2021

Das Land NRW hat dem Antrag des Kreises Viersen, die nordrhein-westfälische Test-Option nutzen zu wollen, zugestimmt. Die Allgemeinverfügung des Kreises ist am heutigen Tage im Amtsblatt veröffentlich worden und ab dem 31.03. gültig.

Somit können die seit dem 8. März nutzbaren Angebote und Dienstleistungen im Kreisgebiet weiterhin in Anspruch genommen werden. Kunden oder Besucher müssen jedoch zukünftig zusätzlich ein tagesaktuelles negatives Testergebnis einer der im Kreis Viersen eingerichteten Teststellen vorweisen können, das nicht älter als 24 Stunden ist (sog. Bürgertestung). Das erforderliche negative Testergebnis wird von den Teststellen schriftlich oder digital bestätigt und ist bei Nutzung der Angebote mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Die referenzierte Medienquelle fehlt und muss neu eingebettet werden.
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Landrat Dr. Andreas Coenen erläutert: „Die Entscheidung für diese Möglichkeit haben wir nicht leichtfertig getroffen. Wir nehmen die aktuelle Lage sehr ernst. Allerdings können wir das öffentliche und wirtschaftliche Leben nicht dauerhaft auf Eis legen. Im Kreis Viersen stehen ausreichend Testkapazitäten zur Verfügung. In Kombination mit den bereits erprobten Hygienemaßnahmen können wir auf eine verantwortungsbewusste Art und Weise diese Öffnungen erlauben.“