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Kommunale Wärmeplanung – Gemeinde stellt Ergebnisse vor

Veröffentlicht am: Di., 03.06.2025

Energieatlas kommunale Wärmeplanung

Bis Ende Juni 2028 müssen kleinere Städte und Gemeinden die sogenannte kommunale Wärmeplanung fertigstellen. Sie ist das Instrument der Kommunen in Deutschland, mit dem eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht werden soll. Denn der Wärmesektor verursacht in Deutschland noch immer rund 40 Prozent der energiebedingten CO2-Emissionen. Die Gemeinde Niederkrüchten hat frühzeitig mit der Erarbeitung der kommunalen Wärmeplanung begonnen und steht nun kurz vor der Fertigstellung.

Gemeinsam mit dem Planungsbüro CASD hat die Gemeinde den Wärmebedarf und die Verbräuche sowie die derzeit genutzten Energiequellen erhoben. Anschließend wurden die vorhandenen Versorgungsnetze und die Struktur der Gebäude in den Blick genommen. Eine Potentialanalyse identifiziert auf dieser Grundlage Einsparpotentiale und mündet in einer konkreten Umsetzungsstrategie, die zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung führen soll.

Doch was genau beinhaltet das nun vorliegende Konzept? Was sind die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung? Welche Maßnahmen müssen ergriffen werden und welche Auswirkungen und Chancen bringt die Wärmeplanung für die Bürgerinnen und Bürger in Niederkrüchten mit sich? Hierzu informiert die Gemeinde zusammen mit der CASD GmbH am 17. Juni zwischen von 18 bis 20 Uhr in der Begegnungsstätte (Oberkrüchtener Weg 42). Interessierte sind herzlich eingeladen. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 

Wie geht es nun weiter und was bedeutet der aktuelle Planungsstand für einzelne Heizungen? Funktionierende Gas- und Ölheizungen können weiterhin betrieben werden. Solange defekte Heizungsanlagen repariert werden können, gilt dies ebenfalls. Die Vorgaben, die das Gebäudeenergiegesetz definiert, wie die vorgeschriebene Möglichkeit, neue Heizungen mit 65% erneuerbaren Energien zu betreiben, gelten seit 2024 bereits für Neubauten in Neubaugebieten. Für andere Gebäude gelten diese Regeln in kleinen Kommunen wie Niederkrüchten ab dem 1. Juli 2028 oder früher, wenn es zu einer Gebietsausweisung kommt. Diese erfolgt nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung.