Inhalt

Kreis Viersen fördert Solaranlagen und Balkonkraftwerke

Veröffentlicht am: Do., 26.10.2023

Landrat Dr. Andreas Coenen (rechts) und Klimaschutzmanager Felix Schütte (links) nehmen ein Balkonkraftwerk in Augenschein.

Ab dem 6. November fördert der Kreis Viersen Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen), Balkonkraftwerke und Solarthermie-Anlagen auf Bestandsgebäuden von Privatpersonen im Kreisgebiet. Das Förderprogramm ist eine Maßnahme des integrierten Klimaschutzkonzeptes, welches der Kreis Viersen gemeinsam mit sechs kreisangehörigen Städten und Gemeinden erarbeitet hat. Die Maßnahme hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürger bei dem Ausbau der erneuerbaren Energien im Kreisgebiet zu unterstützen und Anreize für die Nachrüstung auf Bestandsgebäuden zu schaffen. Der Fördertopf für das Jahr 2023 ist mit insgesamt 150.000 Euro ausgestattet. Folgende Fördergegenstände sind Bestandteil des Programms:

  • Balkonkraftwerk: maximal 200 Euro, 50 % der förderfähigen Kosten
  • Dachflächen-PV-Anlagen: 200 Euro / volle kWp installierte Leistung ab mind. 2 kWp installierter Leistung; insgesamt jedoch maximal 1.000 Euro (5 kWp oder mehr)
  • Solarthermie: pauschal 500 Euro zur Warmwasserbereitung, pauschal 1.000 Euro für Warmwasserbereitung plus Heizungsunterstützung

Anträge können alle Bürgerinnen und Bürger mit Erstwohnsitz im Kreis Viersen stellen – unabhängig davon, ob sie Eigentümer oder Mieter sind. Neben Dachflächen-Anlagen für Photovoltaik und Solarthermie auf Bestandsgebäuden werden auch Balkonkraftwerke gefördert. So können auch Bewohnerinnen und Bewohner von Mietwohnungen ihre Stromkosten senken und einen Beitrag zur Energiewende leisten. Mit der Beauftragung und Umsetzung darf erst nach Förderzusage durch den Kreis Viersen begonnen werden.

Anlagen auf Neubauten, rein gewerblich genutzten Gebäuden oder Gebäuden außerhalb des Kreis Viersen sind nicht förderfähig. Ebenfalls ausgeschlossen sind Photovoltaikanlagen mit einer Leistung über 30 kWp. Eine nachträgliche Förderung von bereits umgesetzten, angeschafften oder in Auftrag gegebenen Maßnahmen und Anlagen ist nicht möglich.

Mehr Informationen sowie die detaillierten Förderrichtlinien sind auf der Website des Kreises Viersen einsehbar unter: www.kreis-viersen.de/foerderprogramm-klimaschutz

Antrage können online ab dem 06.11.2023 um 9.00 Uhr eingereicht werden. Die Bearbeitung erfolgt nach Antragseingang und solange Fördermittel zur Verfügung stehen.