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Straßen und Wege sollen frei bleiben - jetzt Hecken, Sträucher und Bäume zurückschneiden

Veröffentlicht am: Mi., 11.10.2023

Eine Schubkarre mit Grünschnitt in einem Garten. Im Hintergrund aufgeschichtetes Brennholz.

Seit dem 1. Oktober ist es wieder möglich, Grün auf dem eigenen Grundstück auch umfangreich zurückzuschneiden. Von März bis September sind solche Rückschnitte zum Schutz von Tieren wie brütenden Vögeln untersagt. Zum Ende der Schutzfrist weist die Gemeinde Niederkrüchten darauf hin, dass Hecken, Bäume und Sträucher nicht auf Verkehrswege überwachsen dürfen und jetzt der optimale Zeitpunkt für einen Rückschnitt ist.

Im Herbst häufen sich bei der Gemeinde Jahr für Jahr Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern über Pflanzen, die in Wege oder Straßen hineinragen. Bäume und Sträucher, die über private Grundstücke hinausragen, müssen eine lichte Höhe von 4,50 Metern bei Straßen beziehungsweise 2,50 Metern bei Fuß- und Radwegen freilassen. Grund ist die öffentliche Sicherheit. Pflanzen, die auf Straßen und Wege wachsen, stellen ein Sicherheitsrisiko für Verkehrsteilnehmer dar. Werden die vorgeschriebenen lichten Höhen nicht eingehalten, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen kann. Dies möchte die Gemeinde Niederkrüchten vermeiden und bittet daher alle Eigentümerinnen und Eigentümer, Pflanzen auf ihren Grundstücken, die in den Verkehrsraum ragen, zeitnah zurückzuschneiden – am besten gleich so, dass diese nicht beim ersten Wachstum im Frühjahr wieder auf Straßen oder Wege wachsen.