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Abbruchgenehmigung
Wenn Sie eine bauliche Anlage (beispielsweise ein Gebäude) vollständig beseitigen möchten, müssen Sie dies mindestens einen Monat vorher bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde schriftlich anzeigen.
Für diese Dienstleistung ist der Kreis Viersen als Baugenehmigungsbehörde zuständig. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen unter der Dienstleistung Abbruchgenehmigung.
Prozess
Reichen Sie die von Ihnen unterschriebene Anzeige mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde ein.