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Asylangelegenheiten (Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz)

Sprechzeiten - bitte vereinbaren Sie wenn möglich vorab einen Termin

Montag           08.00 Uhr – 12.00 Uhr
Mittwoch         14.00 Uhr – 17.00 Uhr
Freitag            08.00 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag geschlossen, nur nach vorheriger Terminabsprache!

Nach der Definition der Genfer Flüchtlingskonventionen sind Asylbewerber Ausländer, die Schutz vor politischer Verfolgung suchen oder Schutz vor Abschiebung in einen Staat begehren, in dem ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Verfolgung bedroht ist.

Die Leistungsgewährung für den vorgenannten Personenkreis ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Die Leistungen des AsylbLG umfassen die Grundsicherung zum Lebensunterhalt, die Kosten der Unterkunft und notwendige Krankenhilfe und müssen schriftlich bei der Produktgruppe Soziales, Sport und Bildung beantragt werden. Aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Asylverfahren sind mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bzw. der Ausländerbehörde des Kreises Viersen abzustimmen.

Die Zuweisung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in die Städte und Gemeinden wird auf Grundlage eines Verteilerschlüssels zentral von der Bezirksregierung Arnsberg koordiniert.
Ein Anspruch auf Zuweisung in die Gemeinde Niederkrüchten besteht nicht.  

Voraussetzungen

  • Besitz einer Aufenthaltsgestattung,
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Abs. 1, § 24 oder § 25 Abs. 4 Satz 1, Absatz 4a oder Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG),
  • Besitz einer Duldung gem. § 60 AufenthG oder
  • Zurückgestellte vollziehbare Ausreiseverpflichtung