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Aufwandersatz für Grundstücksanschlüsse (Teilstücke zwischen öffentlicher Entwässerungsanlage und Grundstücksgrenze)

Der entstandene Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung und Beseitigung sowie die Kosten für die Unterhaltung der Grundstücksanschlüsse an den öffentlichen Abwasserkanal ist der Gemeinde Niederkrüchten vom Grundstückseigentümer in der tatsächlich geleisteten Höhe zu ersetzen. Die Festsetzung des Aufwandersatzes erfolgt durch Bescheid an den Beitragsschuldner. Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt der Zustellung des Bescheides Eigentümer des Grundstückes ist.

Eine Auskunft zu den Heranziehungsbescheiden können Sie bei Frau Baier erhalten.

Eine Auskunft zum Antragsverfahren und den voraussichtlichen Kosten für einen Grundstücksanschluss können Sie bei Frau Derwahl-Toll erhalten.