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Bauvoranfrage

Zuständigkeit beim Kreis Viersen

Für diese Dienstleistung ist der Kreis Viersen als Baugenehmigungsbehörde zuständig. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen unter der Dienstleistung Bauvorbescheid.

Vor Einreichung eines Bauantrages können Sie mit einer Bauvoranfrage einen schriftlichen Bescheid zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens (Bauvorbescheid) beantragen.
Eine Bauvoranfrage ist z.B. sinnvoll, wenn Sie unsicher sind, ob Sie das Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebauen können.
Durch eine Bauvoranfrage können Sie finanzielle Aufwendungen sparen, da nicht alle für einen Bauantrag erforderlichen Bauvorlagen notwendig sind.
Der Bauvorbescheid entfaltet Bindungswirkung, wenn der spätere Bauantrag dem Bauvorbescheid entspricht.

Prozess

  • Reichen Sie die unterschriebene Bauvoranfrage mit den erforderlichen Unterlagen bei ihrer Bauaufsichtsbehörde ein.
  • Die Bauaufsichtsbehörde bestätigt Ihnen schriftlich den Eingang Ihrer Bauvoranfrage und fordert Sie ggfs. auf, weitere Unterlagen nachzureichen.
  • Nach Prüfung erhalten Sie den schriftlichen Bescheid (Bauvorbescheid oder Ablehnung) zugestellt.