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Einbürgerung

Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger können die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigter Bürger oder gleichberechtigte Bürgerin der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten.

Sie können unter anderem Ihr Wahlrecht in den Bundesländern und zum Deutschen Bundestag ausüben, genießen als Unionsbürger beziehungsweise Unionsbürgerin Freizügigkeit in der Europäischen Union und können auch außerhalb von Europa ohne Visum in viele Länder reisen.

Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit.

Voraussetzungen

  • 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland
  • Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse
  • Sie haben Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie der Lebensverhältnisse in Deutschland.
  • keine erheblichen Vorstrafen
  • ausreichende finanzielle Sicherung des Lebensunterhaltes für sich und unterhaltsberechtigte Angehörige, ohne auf Leistungen nach SGB (Sozialgesetzbuch) II oder SGB XII angewiesen zu sein
  • Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

Ehegatten und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen miteingebürgert werden. Für einige Personengruppen gelten besondere Einbürgerungsvoraussetzungen. Nutzen Sie die Beratungsmöglichkeiten der Dienstkräfte der Gemeinde Niederkrüchten oder des Amtes für Ordnung und Straßenverkehr des Kreises Viersen.

Benötigte Unterlagen

  • gültiger Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde, ggf. Scheidungsurteil
  • Einkommensnachweise
  • soweit vorhanden einen Nachweis über Deutschkenntnisse (z.B. Schulzeugnisse, Teilnahmebescheinigungen über Deutschkurse)
  • Lebenslauf

Prozess

Einbürgerungsanträge sind beim Bürgerservice der Gemeinde Niederkrüchten zu stellen. Ihr Ansprechpartner im Bürgerservice berät Sie über die Einbürgerungsmöglichkeiten, ist bei der Antragstellung behilflich und wirkt im ganzen Einbürgerungsverfahren bei der Bearbeitung mit.

Gebührenrahmen

Einbürgerungsgebühr je Person: 255,00€

für miteinzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen: 51,00€