Inhalt

Förderung von Gründächern

Grünfläche und Logo der Gemeinde Niederkrüchten

Die Gemeinde Niederkrüchten fördert die Einrichtung von Gründächern mit 400€. Gründach Bepflanzungen leisten einen Beitrag zur Verbesserung des Gemeindeklimas, sie filtern verschmutzte Luft und produzieren Sauerstoff. Außerdem bieten sie Insekten einen Lebensraum, entlasten bei Starkregen die Kanalisation und sorgen für ein verbessertes Raumklima und Wärmedämmung im Haus.

  • Gefördert wird die Begrünung von Dächern von Bestandsgebäuden inklusive Garagen sowie Gebäuden die gerade fertiggestellt sind beziehungsweise werden.
  • Pro Grundstück wird eine Förderung in Höhe von 400,00 Euro bewilligt.
  • Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Eigentümer/innen von Grundstücken (Wohngrundstücken / Garagengrundstücken / gewerblich genutzten Grundstücken und landwirtschaftlichen Grundstücken) in der Gemeinde Niederkrüchten.
  • Die Begrünung muss eine Mindestfläche von 12 m² betragen.
  • Die Begrünung muss mindestens fünf Jahre erhalten bleiben.

Prozess

  • Im Antrag ist die Fläche zu beschreiben (derzeitiger Istzustand des Daches, die vorgesehene Maßnahme und die Frist zur Fertigstellung der Maßnahme).
  • Die Dachbegrünungs-Maßnahme wird von der Gemeinde Niederkrüchten abgenommen.
  • Nach der Abnahme wird die Förderung ausgezahlt.

Benötigte Formulare

Sie haben das Seitenende erreicht.