
Aktionszeitraum bis zum 01.06.2023!
Bäume spenden Schatten, kühlen durch Verdunstung die Umgebungsluft, mindern die Feinstaubbelastung und bieten gleichzeitig einen wertvollen Lebensraum für Tiere. Durch den Klimawandel und dem zunehmenden Versiegelungsgrad kann es zu Schadwirkungen auf Begrünungen und zu gesundheitlichen Belastungen für die Menschen kommen. Die Anpflanzung von Obstbäumen auf privaten Wohngrundstücken kann dazu beitragen, die Funktionsverluste etwas auszugleichen. Mit dieser Aktion möchte die Gemeinde Niederkrüchten Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, einen Obstbaum in den Garten zu pflanzen, um so die ökologische Bedeutung des Obstbaums zu intensivieren.
Ab sofort können Grundstückseigentümer in der Gemeinde Niederkrüchten einen Baum beantragen. In der Sortenliste werden die verfügbaren Obstbaumsorten aus Apfel, Birne und Kirsche in Halb- oder Hochstamm aufgelistet. Bitte geben Sie die gewünschte Sorte im Antrag an.
- Malus „Kaiser Wilhelm“ Apfel
- Malus „Schöner von Elmpt“ Apfel - aufgrund der hohen Nachfrage, leider nicht mehr verfügbar
- Pyrus „Gräfin von Paris“ Birne
- Prunus „Knorpelkirsche“ Kirsche
Alle Bürgerinnen und Bürger, die einen Baum beantragt haben, können den Baum am Bauhof abholen. Das genaue Datum wird Ihnen in der Eingangsbestätigung mitgeteilt.
Auch Sie wollen einen Obstbaum auf Ihrem Wohngrundstück pflanzen? Dann füllen Sie den nebenstehenden Antrag direkt aus und sichern sich Ihren eigenen Obstbaum!
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer von Wohngrundstücken in der Gemeinde Niederkrüchten
- Die Anpflanzung muss auf privaten Wohngrundstücken erfolgen
- Die Anpflanzung ist auf einen Obstbaum pro Wohngrundstück begrenzt
- Es werden vier Sorten aus drei Obstbaumarten (Apfel, Birne und Kirsche) durch die Verwaltung zur Auswahl gestellt
- Der Antragstellende pflanzt und pflegt den Obstbaum eigenständig
- Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht
- Die erfolgreiche Anpflanzung wird durch Gemeindebedienstete nach der Pflanzperiode 2023/ 24 abgenommen
Prozess
Bitte füllen Sie das Formular wahrheitsgemäß aus.
- Name des Antragsstellers/ Eigentümers
- Adresse des Antragsstellers/ Eigentümers
- Falls abweichend, Wohngrundstück, Straße und Hausnummer
- Angabe der gewünschten Obstbaumsorte
Die Anträge werden nach Eingangsdatum gesammelt und geprüft. Sie erhalten eine Bestätigungsmail durch die Gemeinde Niederkrüchten.
Nach der Pflanzperiode 2023/ 24 wird die erfolgreiche Anpflanzung des Obstbaums durch Gemeindebedienstete abgenommen.
Weiterführende Informationen
Die Anpflanzung des Baumes muss auf privaten Wohngrundstücken erfolgen und ist auf einen Obstbaum pro Wohngrundstück begrenzt. Es werden vier Sorten aus drei Obstbaumarten (Apfel, Birne und Kirsche) durch die Verwaltung zur Auswahl gestellt. Der Antragstellende ist für die Pflanzung und Pflege des Obstbaums zuständig. Eine Pflanzanleitung wird durch die Verwaltung gestellt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.