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Förderung von Obstbäumen

Bäume spenden Schatten, kühlen durch Verdunstung die Umgebungsluft, mindern die Feinstaubbelastung und bieten gleichzeitig einen wertvollen Lebensraum für Tiere. Durch den Klimawandel und dem zunehmenden Versiegelungsgrad kann es zu Schadwirkungen auf Begrünungen und zu gesundheitlichen Belastungen für die Menschen kommen. Die Anpflanzung von Obstbäumen auf privaten Wohngrundstücken kann dazu beitragen, die Funktionsverluste etwas auszugleichen.


Mit dieser Aktion möchte die Gemeinde Niederkrüchten Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, einen Obstbaum in den Garten zu pflanzen, um so die ökologische Bedeutung des Obstbaums zu intensivieren. So können Grundstückseigentümerinnen bzw. Grundstückeigentümer in der Gemeinde Niederkrüchten einen Baum beantragen.


Der Zeitraum für die Antragsstellung zur Förderung von Obstbäumen ist für dieses Jahr ausgelaufen. Es wurden zahlreiche Apfel-, Birnen- und Kirschbäume bewilligt. Dazu zählen unter anderem die Sorten Kaiser Wilhelm, der Schöner von Elmpt, die Gräfin von Paris sowie die Knorpelkirsche. Im Frühjahr 2024 wird es erneut die Möglichkeit geben, einen Antrag für einen Obstbaum zustellen.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümer von Wohngrundstücken in der Gemeinde Niederkrüchten
  • Die Anpflanzung muss auf privaten Wohngrundstücken erfolgen
  • Die Anpflanzung ist auf einen Obstbaum pro Wohngrundstück begrenzt
  • Es werden vier Sorten aus drei Obstbaumarten (Apfel, Birne und Kirsche) durch die Verwaltung zur Auswahl gestellt
  • Der Antragstellende pflanzt und pflegt den Obstbaum eigenständig
  • Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht
  • Die erfolgreiche Anpflanzung wird durch Gemeindebedienstete nach der Pflanzperiode 2023/ 24 abgenommen

Weiterführende Informationen

Die Anpflanzung des Baumes muss auf privaten Wohngrundstücken erfolgen und ist auf einen Obstbaum pro Wohngrundstück begrenzt. Es werden vier Sorten aus drei Obstbaumarten (Apfel, Birne und Kirsche) durch die Verwaltung zur Auswahl gestellt. Der Antragstellende ist für die Pflanzung und Pflege des Obstbaums zuständig. Eine Pflanzanleitung wird durch die Verwaltung gestellt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.