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Förderung von Obstbäumen

Die Gemeinde Niederkrüchten möchte mit der Förderung von Obstbäumen Bürgerinnen und Bürger dabei unterstützen, einen Obstbaum in den Garten zu pflanzen, um so die ökologische Bedeutung der Artenvielfalt zu intensivieren.

Bäume spenden Schatten, kühlen durch Verdunstung die Umgebungsluft, mindern die Feinstaubbelastung und bieten gleichzeitig einen wertvollen Lebensraum für Tiere. Durch den Klimawandel und dem zunehmenden Versiegelungsgrad kann es zu Schadwirkungen auf Begrünungen und zu gesundheitlichen Belastungen für die Menschen kommen. Die Anpflanzung von Obstbäumen auf privaten Wohngrundstücken kann dazu beitragen, die Funktionsverluste etwas auszugleichen.

Gefördert wird ein Obstbaum pro Wohngrundstück innerhalb des Gemeindegebiets.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Es stehen folgende Obstbaumsorten zur Wahl:

  • Schöner von Elmpt (Apfel)
  • Kaiser Wilhelm (Apfel)
  • Gräfin von Paris (Birne)
  • Knorpelkirsche (Kirsche)

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung Wohnungseigentümer in der Gemeinde Niederkrüchten sind. 
  • Die Anpflanzung muss auf privaten Grundstücken in der Gemeinde Niederkrüchten erfolgen.
  • Die Anpflanzung ist auf einen Obstbaum pro Wohngrundstück begrenzt.
  • Der Antragssteller pflanzt und pflegt den Obstbaum eigenständig.
  • Bei einem bereits geförderten Obstbaum aus dem Jahr 2023 ist eine weitere Förderung ausgeschlossen.
  • Die Richtlinie zum Förderprogramm Klimaschutz in der Gemeinde Niedekrüchten ist zu beachten.

Weiterführende Informationen

Der Förderantrag ist Online einzureichen.

  • Im Antrag ist die gewünschte Obstbaumsorte anzugeben.
  • Die Pflanzanleitung der Gemeinde Niederkrüchten ist zu berücksichtigen.
  • Eine Sichtkontrolle des Obstbaumstandorts bleibt der Gemeinde Niederkrüchten vorbehalten.