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Förderung von PV-Anlagen

Plakat Förderung PV-Anlage

Die Gemeinde Niederkrüchten fördert die Errichtung von neuen PV-Anlagen.

Die Gemeinde Niederkrüchten möchte den Einsatz und Ausbau von Photovoltaik-Anlagen (PV-Anlagen) zur Stromerzeugung innerhalb des Gemeindegebiets unterstützen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Gefördert wird die Errichtung von neuen PV-Anlagen für den Betrieb an Wohnhäusern (Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern entsprechend der Baugenehmigung) oder auf privaten Dächern, die Wohnhäusern zuzuordnen sind, innerhalb des Gemeindegebiets.

Der Zuschuss für die PV-Anlage beträgt ab einer Leistung von 1 kWp 100,00 € pro 1 kWp, jedoch maximal 400,00 € pro Wohngrundstück.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Beantragung Grundstückseigentümerin bzw. Grundstückseigentümer eines Wohngrundstücks in der Gemeinde Niederkrüchten sind.
  • Je Wohngrundstück wird nur eine Anlage gefördert.
  • Es werden nur Anträge berücksichtigt, die vor dem Kauf der PV-Anlage bei der Gemeindeverwaltung eingegangen sind. Die Förderung einer bereits erworbenen Anlage ist nicht möglich.
  • Die PV-Anlage muss durch ein Fachunternehmen installiert werden.
  • Einhaltung der technischen Bedingungen sowie Anforderungen an das Netz des Netzbetreibers der NEW Netz müssen berücksichtigt werden.
  • Die Richtlinie zur Förderung von PV-Anlagen ist zu beachten.

Prozess

Der Förderantrag ist Online einzureichen.

Es sind folgende Leistungsnachweise, innerhalb 12 Monate nach Antragsstellung, zu erbringen:

  • Foto der installierten Anlage.
  • Eine Kopie der Abschlussrechnung des Fachbetriebes.
  • Nachweis der Anmeldung beim Netz Betreiber NEW Netz und im Markstammdatenregister. 
  • Nach Prüfung der eingereichten Leistungsnachweise wird die Förderung ausgezahlt.