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Gaststättenerlaubnis

Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank ist eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz nötig.
Diese Erlaubnis ist personen- und objektbezogen. Deshalb braucht man auch dann eine auf die eigene Person lautende Gaststättenerlaubnis, wenn eine bereits bestehende Gaststätte von jemand anderem übernommen werden soll. Gewerbsmäßiges Betreiben einer Gaststätte liegt dann vor, wenn Getränke und/oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden. Eine gaststättenrechtliche Erlaubnis ist aber nur erforderlich, wenn Alkohol ausgeschenkt wird.

Daneben kann es gerade bei neuen Betrieben - auch bei erlaubnisfreien Gaststättenbetrieben - unter Umständen erforderlich sein, dass auch noch andere Genehmigungen (z.B. Baugenehmigung) eingeholt werden müssen.

Hierbei ist zu beachten, dass die beantragte Gaststättenerlaubnis erst nach der Vorlage und Prüfung aller erforderlichen Unterlagen (ggf. eben auch jener anderen Genehmigungen oder Stellungnahmen von Bauaufsichtsbehörde, Branddirektion etc.) erteilt werden kann.

Berücksichtigen Sie bitte auch, dass sich die zu erfüllenden Anforderungen

  • an Sie als Gastwirt,
  • an Ihr Betriebskonzept und/oder
  • an die von Ihnen ausgesuchten Betriebsräume

grundsätzlich bei jedem Objekt unterscheiden können.

Sie dürfen Ihren Gaststättenbetrieb erst dann eröffnen, wenn Sie in Besitz der erforderlichen Erlaubnis sind!

Die Antragstellung sollte persönlich erfolgen. Beauftragte benötigen eine Vollmacht.

Voraussetzungen

persönliche Zuverlässigkeit

  • Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
  • Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.

Eignung der Räume und der örtlichen Lage

  • Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz

Prozess

Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen