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Genehmigung einer (Groß-)Veranstaltung

Grundsätzlich ist eine Genehmigung erforderlich, wenn Sie eine öffentliche Veranstaltung durchführen oder auch eine private Veranstaltung, die einen öffentlichen Charakter hat und / oder die Öffentlichkeit beeinträchtigt wird.

Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte für Ihre Vorbereitungen:

  • Die Inanspruchnahme des öffentlichen Verkehrsraumes bedarf nach der Straßenverkehrsordnung einer Ausnahmegenehmigung (verkehrsrechtliche Anordnung)
  • Wenn der eigentliche Nutzen einer baulichen Anlage verändert wird, bedarf es einer Nutzungsänderungserlaubnis
  • Zelte über 75 m²  und Bühnen über 100 m² gelten als fliegende Bauten und müssen sowohl angemeldet als auch genehmigt werden
  • Für Getränkeausschank und Verköstigung ist eine Gestattung notwendig
  • Teilweise werden für bestimmte Unterhaltungsprogramme Genehmigungen benötigt (Musikdarbietungen nach 22.00 Uhr, Böllerschießen, Einsatz von Pyrotechnik, Hubschrauberrundflüge, etc.)
  • Je nach Größe und Gefahrenpotenzial müssen ggfs. Konzepte erarbeitet werden (Sicherheitskonzept, Verkehrskonzept, Brandschutzkonzept, etc.)

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen