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Gewerbeangelegenheiten

wichtige Informationen

Umfangreiche Informationen  zur Existenzgründung und zum Gewerberecht finden Sie auf dem Wirtschafts-Service-Portal des Landes Nordrhein-Westfalen (WSP).
Über diese Seite können Sie Ihre Gewerbeangelegenheiten innerhalb weniger Minuten online abwickeln.

Im Fall einer schriftlichen Meldung können Meldeformulare per Email angefordert werden. Das entsprechende Formular wird Ihnen dann als Anhang in einer Email zugesandt. Geben Sie für Rückfragen in jedem Fall in Ihrer Mail eine Telefonnummer an. Fügen Sie Ihrer schriftlichen Meldung bitte eine Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses bei. Die Bestätigung und der Gebührenbescheid (Abmeldungen erfolgen gebührenfrei) werden Ihnen auf dem Postweg zugesandt.

Erreichbarkeit der Gewerbestelle

Die Gewerbemeldestelle erreichen Sie telefonisch montags bis freitags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie zusätzlich mittwochs  von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Persönliche Vorsprachen können nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen.

Prozess

  • Die Anmeldung des Gewerbes können Sie persönlich, schriftlich oder elektronisch vornehmen. Verwenden Sie hierfür das Formular Gewerbe-Anmeldung (GewA 1) .
  • Melden Sie als Gewerbetreibender das Gewerbe nicht selbst, sondern als geschäftsführenden Gesellschafter oder als gesetzlicher Vertreter an, benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht.
  • Bei schriftlicher oder elektronischer Gewerbeanmeldung erhalten Sie innerhalb von 3 Tagen die Bestätigung Ihrer Gewerbeanmeldung (den so genannten Gewerbeschein), sofern Sie das Anmeldeformular vollständig und korrekt ausgefüllt haben. Sprechen Sie persönlich vor, erhalten Sie die Bestätigung direkt bei der Anmeldung ausgehändigt.
  • Die zuständige Stelle leitet die Gewerbeanmeldung an andere Stellen wie das Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer, das Registergericht und die Berufsgenossenschaft weiter.
  • Ist für Ihr Gewerbe zusätzlich eine Erlaubnis erforderlich (z. B. Bewachungsgewerbe, Betrieb einer Gaststätte) und liegt diese nicht vor, kann die zuständige Stelle die Fortsetzung des Betriebes untersagen.

Gebührenrahmen

Es können Gebühren anfallen

Fristen

Sie müssen Ihr Gewerbe unmittelbar zum Zeitpunkt der Betriebsgründung anmelden. Bei einer verspäteten Anzeige kann eine Geldbuße verhängt werden.

Weiterführende Informationen

Bei einer Änderung der Rechtsform müssen Sie sowohl eine Gewerbeabmeldung (für die Betriebsaufgabe unter der alten Rechtsform), als auch eine Gewerbeanmeldung (für die Betriebsaufnahme unter der neuen Rechtsform) abgeben.

FAQ

Was ist ein Gewerbe?

Gewerbe ist jede nicht sozial unwerte, auf Gewinnerzielungsabsicht ausgerichtete und auf Dauer angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung selbstständig ausgeübte Tätigkeit. Es kommt nicht darauf an, ob tatsächlich ein Gewinn erzielt wird.

Kein Gewerbe sind insbesondere sozial unwerte Tätigkeiten (z.B. Hellsehen), freie Berufe (wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater) oder weitere Tätigkeiten, die ein Hochschulstudium voraussetzen. Kein Gewerbe sind auch die Urproduktion (z.B. Land- und Forstwirtschaft), die wissenschaftliche Unternehmensberatung oder die Verwaltung eigenen Vermögens (z. B. eines Mietshauses) sowie generell verbotene bzw. sozial unwertige Tätigkeiten (z. B. illegales Glücksspiel).