Inhalt

Gewerbezentralregisterauszug

Das Gewerbezentralregister wird vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Bonn geführt. Von dort werden auch die Auszüge erstellt. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu können. Das Gewerbezentralregister enthält Eintragungen über gewerberechtliche Entscheidungen von Verwaltungsbehörden wie z.B. der Widerruf oder Entzug von Konzessionen.

Sie benötigen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister regelmäßig als Gewerbetreibende(r) zur Vorlage bei einer Behörde. Der Antrag kann persönlich bei der Gemeinde oder auch online gestellt werden. Bei persönlicher Vorsprache ist die Bevollmächtigung anderer Personen nicht möglich.

Bei Personengesellschaften (z.B. OHG, KG) ist der Antrag durch die geschäftsberechtigten Gesellschafter/innen, bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) durch den/die Geschäftsführer/in zu stellen.

Seit dem 01. September 2014 besteht die Möglichkeit, Gewerbezentralregisterauskünfte unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.

Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektronische Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt. Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.

Informationen hierzu unter: www.fuehrungszeugnis.bund.de

Bei der Beantragung werden folgende Angaben benötigt:
  • Verwendungszweck der Auskunft, ggf. Adresse und Aktenzeichen der anfordernden Behörde
  • Rechtsform der Firma (z.B. GmbH, KG)
  • Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register (z.B. Handelsregister)
  • zuständiges Registergericht
  • Name und Sitz der Firma

Gebührenrahmen

pro Gewerberegisterauskunft: 13,00€

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen über das Bundeszentralregister finden Sie ebenfalls im Internetauftritt des Bundesamtes für Justiz.