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Kindergeld

Als deutscher Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

  • in Deutschland Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben
  • im Ausland wohnen, aber in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind

Wenn Sie nicht in Deutschland wohnen und hier auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz beantragen.

Als ausländischer Staatsangehöriger können Sie Kindergeld beantragen, wenn Sie

  • als Staatsbürger der EU, des EWR oder der Schweiz in Deutschland wohnen und/oder arbeiten. In grenzüberschreitenden Fällen bestimmt EU-Recht, welcher Staat für das Kindergeld zuständig ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Familie über Wohnsitz oder Arbeitsplatz Bezug zu mehreren EU-Staaten hat.
  • ​​​​​​​als Staatsbürger eines anderen Staates eine gültige Niederlassungserlaubnis oder bestimmte andere Aufenthaltstitel besitzen (für Details hinsichtlich der Aufenthaltstitel wenden Sie sich bitte an die Familienkasse).
  • ​​​​​​​rechtskräftig anerkannter Flüchtling oder Asylberechtigter sind.

Das Kindergeld müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Familienkasse beantragen. 
Die Kindergeldangelegenheiten aus dem Bereich der Gemeinde Niederkrüchten werden bei der Bundesargentur für Arbeit (Familienkasse), Philadelphiastraße 2 in 47798 Krefeld, bearbeitet.

Antragsvordrucke sind auch im Bürgerservice erhältlich.

Kontakt

Bürgerservice Telefon +49 (0)2163 980-206
E-Mail buergerservice@nieder­kruechten.de