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Personenstandsurkunden

Zum Nachweis bestimmter Lebenssachverhalte stellt das Standesamt aus den Personenstandsbüchern verschiedene Urkunden aus.

Folgende Urkunden können ausgestellt werden:
  • Geburtsurkunden, Abschriften vom Geburtenregister, mehrsprachige Geburtsurkunden
  • Sterbeurkunden, Abschriften vom Sterberegister, mehrsprachige Sterbeurkunden
  • Eheurkunden, Abschriften vom Eheregister, mehrsprachige Eheurkunden
  • Lebenspartnerschaftsurkunden, Abschriften vom Lebenspartnerschaftsregister

Voraussetzungen

Um Ihnen die gewünschte(n) Urkunde(n) ausstellen zu können, muss der jeweilige Personenstandsfall in Niederkrüchten beurkundet sein. Das bedeutet, Sie erhalten z. B. Ihre Geburtsurkunde nur beim Standesamt der Gemeinde Niederkrüchten, wenn Sie auch in der Gemeinde Niederkrüchten geboren sind. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen Sie sich an das jeweilige Standesamt wenden.

Prozess

Sie können die Urkunde(n) persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person  zu den Öffnungszeiten abholen. Bitte bringen Sie dazu einen Ausweis mit.
Außerdem können Sie die Urkunde(n) per Post oder per E-Mail beantragen. Bitte geben Sie dazu folgende Daten an:

  • Geburtsname (falls abweichend)
  • Datum des jeweiligen Ereignisses
  •  Adresse
  •  Grund der Ausstellung

Nach Eingang Ihres Briefes/Ihrer E-Mail erhalten Sie eine Zahlungsauffoderung über die Gebühren für die Urkunde. Nach Zahlungseingang wird die gewünschte Urkunde Ihnen dann auf dem Postweg zugeschickt. Eine Zusendung von Urkunden per E-Mail ist nicht möglich, da Urkunden nur im Original Rechtsgültigkeit besitzen.

Gebührenrahmen

Die Gebühren für die erste Urkunde betragen: 10,00€

jede weitere Urkunde im selben Vorgang kostet: 5,00€

Besonderheiten

Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.