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Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen

Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.

Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Das gilt sowohl für gewerbliche als auch für nicht-gewerbliche Zwecke (z.B. für Vereine).  

Die zuständige Behörde prüft Zeitraum, Ort und Umfang der Plakatierung und ob die Plakate den Straßenverkehr behindern oder gefährden.

Voraussetzungen

Alle Plätze, die außerhalb der geschlossenen Ortschaften liegen, müssen über StraßenNRW genehmigt werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an StraßenNRW.

Bei Privatgrundstücken wird keine Genehmigung der Ordnungsbehörde ausgestellt, sondern erfordert die Zustimmung des Grundstückseigentümers.

Prozess

Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

Außerhalb der zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren.

Gebührenrahmen

je Plakatierungserlaubnis: 10,00€
Zahlungsziel:
Die Genehmigung ist mit Auflagen verbunden.