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Reitkennzeichen und Reitplaketten

Zuständigkeit beim Kreis Viersen

Für diese Dienstleistung ist der Kreis Viersen zuständig. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Kreises Viersen unter der Dienstleistung Reitkennzeichen und Reitplaketten.

Wer in der freien Landschaft oder im Wald ausreiten möchte, benötigt nach dem Landesnaturschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) ein gültiges Reitkennzeichen, das gut sichtbar beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht ist.

Ein Reitkennzeichen besteht aus 2 gelben Tafeln (Grundträger) mit jährlich wechselnden farblichen Aufklebern (Reiterplaketten) zwei Stück (einer pro Grundträger). Die Plaketten gelten für ein Kalenderjahr und müssen bei Ausritten für das aktuelle Jahr vorhanden sein. Hier handelt es sich um die Verlängerung der Reiterplaketten bei vorhandenen Grundträgern.

Ist für das laufende Jahr ein Reitkennzeichen mit gültigen Reiterplaketten vorhanden, werden für das nächste Jahr lediglich neue Reiterplaketten benötigt, die auf die Reitkennzeichen geklebt werden. In diesem Fall muss ein Folgeantrag gestellt werden.