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Rundfunktbeitragsbefreiung

Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.

Die Befreiung kann immer nur ab dem Ersten des auf den Antragsmonat folgenden Monats gewährt werden. Stellen Sie den Antrag also immer rechtzeitig vor Eintritt der Voraussetzungen für eine Befreiung bzw. vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes.

Informationen zur Rundfunkgebührenbefreiung finden Sie auf der Website www.rundfunkbeitrag.de. Auf der Seite erhalten Sie auch die benötigten Antragsformulare. 

Antragsformulare erhalten Sie außerdem bei der Gemeinde Niederkrüchten im Bürgerservice. Ihre ausgefüllten Anträge können dort auch entgegengenommen werden.

Fristen

Sie müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, einreichen.

Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.

Kontakt

Bürgerservice Telefon +49 (0)2163 980-206
E-Mail buergerservice@nieder­kruechten.de