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Schwerbehindertenangelegenheiten

Für die Bearbeitung von Anträgen auf Feststellung einer Behinderung sowie die Ausstellung und Änderung von Schwerbehindertenausweisen sind die Versorgungsämter zuständig. Für den Bereich der Gemeinde Niederkrüchten befindet sich das zuständige Versorgungsamt in Mönchengladbach.

Firma Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen
Adresse
Fliethstraße 86-88
41050 Mönchengladbach
Telefon +49 (0)2161 250
E-Mail schwerbehindertenrecht@moenchengladbach.de

Verlängerungsanträge können Sie auch im Rathaus der Gemeinde Niederkrüchten bei Frau Bongartz erhalten. Dort können Sie zudem Ihren ausgefüllten Antrag zur Weiterleitung an das Versorgungsamt abgeben.

Sind Sie bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises und soll dieser nur verlängert werden, kann dies unter den nachstehenden Voraussetzungen direkt bei der Gemeinde erfolgen:

  • Der Ausweis ist noch nicht länger als 6 Monate abgelaufen.
  • Mindestens ein Verlängerungsfeld ist noch frei.
  • Die im Ausweis eingetragenen Angaben wurden nicht durch einen Bescheid des Versorgungsamtes geändert.
Parkgenehmigung für Schwerbehinderte

Schwerbehinderte, bei denen das Versorgungsamt entweder eine außergewöhnliche Gehbehinderung mit dem Merkzeichen "aG" oder eine Erblindung mit dem Merkzeichen "BL" festgestellt hat, können beim Straßenverkehrsamt der Kreisverwaltung in Viersen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken beantragen.