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Wohngeld

Sie können Wohngeld als Mieter (sogenannter Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sogenannter Lastenzuschuss) erhalten.
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld bekommen, hängt davon ab, wie hoch Ihr Einkommen ist und wie hoch Ihre Miete oder Ihre monatliche Belastung bei Wohneigentum ist. Eine Rolle spielt auch, wie viele Personen in Ihrem Haushalt leben.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Sie sind verpflichtet, alle Änderungen der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Das betrifft auch Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können.

Die Bearbeitung von Wohngeldanträgen erfolgt seit Mitte 2017 im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit gemeinsam für die Gemeinden Niederkrüchten, Brüggen und Schwalmtal zentral von der Gemeinde Schwalmtal.

Ihre Ansprechpartnerin

Ihre Ansprechpartnerinnen sind Frau Simone Knauth und Frau Heike Bereths.
Bitte vereinbaren Sie vorab telefonisch oder per Email einen Beratungstermin!
Email: simone.knauth@gemeinde-schwalmtal.de Tel: +49 (0)2163 946 147
Email: heike.bereths@gemeinde-schwalmtal.de   Tel: +49 (0)2163 946 141

Beratungsservice in Niederkrüchten

Jeden ersten Dienstag im Monat von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
(sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen dann der zweite Dienstag im Monat)

Beratungsservice in Brüggen

jeden ersten Donnerstag im Monat von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr
(sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen dann der zweite Dienstag im Monat)

Beratungsservice in Schwalmtal

Die Wohngeldstelle ist zu den normalen Öffnungszeiten des Rathauses in Waldniel telefonisch erreichbar.
Eine Beratung vor Ort ist auch hier nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.