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Bestattung (Friedhofs- und Bestattungswesen)

Wenn ein Sterbefall eintritt, stehen die Angehörigen meist vor einer emotionalen Ausnahmesituation und werden mit vielen Aufgaben und Formalitäten konfrontiert. Entscheidungen sind zeitnah zu treffen und können in den seltensten Fällen rückgängig gemacht werden.

Das ist der Grund, weshalb heute in der Regel die notwendigen Erledigungen einem Bestattungsunternehmer übertragen werden.

Sie können zwischen unterschiedlichen Bestattungsarten auswählen:

  • Erdbestattung
  • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
  • Anonyme Bestattung

Eine Übersicht der unterschiedlichen Grabarten erhalten Sie über den nebenstehenden Link. 

Die Gemeinde Niederkrüchten unterhält drei Friedhöfe in den Ortsteilen Niederkrüchten, Oberkrüchten und Elmpt.

Friedhof Adresse
Ortsteil Niederkrüchten Ryther Straße 20, 41372 Niederkrüchten
Ortsteil Oberkrüchten Schmutzersweg, 41372 Niederkrüchten
Ortsteil Elmpt Am Friedhof 22, 41372 Niederkrüchten

 

Fristen

Erdbestattungen und Einäscherungen müssen innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Todes erfolgen. Aschen müssen spätestens sechs Wochen nach der Einäscherung bestattet werden, anderenfalls werden sie auf Kosten des Bestattungspflichtigen in einer Urnenreihengrabstätte bestattet.

Weiterführende Informationen

Vorzeitige Einebnung von Grabstätten

Die Gründe für den Wunsch nach einer vorzeitigen Einebnung der Grabstätte sind vielfältig. Eine Einebnung vor Ablauf der Ruhefrist ist jederzeit auf Antrag möglich. Das Grabmal, samt Fundament sowie alle sonstigen baulichen Anlagen sind dann durch den Nutzungs- / Verfügungsberechtigten, bzw. in seinem Auftrag und auf seine Kosten zu entfernen.

Das Antragsformular für die vorzeitige Einebnung von Grabstätten finden Sie hier (Formular Antrag auf Einebnung)

Grabmale und sonstige bauliche Anlagen

Die Errichtung und Verlängerung von Grabmalen, Einfassungen und sonstigen baulichen Anlagen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung gestattet. In der Regel wird der Antrag durch den Steinmetz mit den firmeneigenen Vordrucken gestellt.

FAQ

Wie lange sind die Ruhezeiten?

Die Ruhezeit für Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.

Wie läuft eine Bestattung ab?

Die Friedhofsverwaltung setzt Ort und Zeit der Bestattung fest. Die Bestattungen erfolgen regelmäßig an Werktagen. Folgen zwei Feiertage aufeinander, so kann die Bestattung auch am zweiten Feiertag stattfinden.
Die Gräber werden von der Friedhofsverwaltung ausgehoben und wieder verfüllt.

Wer ist für die Bestattung zuständig?

Für die bestattungspflichtigen Personen legt der § 16 des Bestattungsgesetzes folgende Rangfolge fest:

  • der Ehegatte oder Lebenspartner,
  • die volljährigen Kinder,
  • die Eltern,
  • die volljährigen Geschwister,
  • die volljährigen Enkelkinder,
  • die Großeltern.

Wenn die Angehörigen oder Dritte nicht oder nicht rechtzeitig für die Bestattung sorgen, ist die Gemeinde dazu verpflichtet.